Frage an Brigitte Zypries von Michael K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Zypries,
folgendes Zitat aus einem Interview mit der Welt von Ihnen klingt mir etwas merkwürdig nach:
"Grundrechten wie der Meinungsfreiheit sind im Internet genauso Grenzen gesetzt wie in der realen Welt."
Sie sagen in dem Satz ja selber das Wort "Grundrechte"
Wieso wird dann im selben Satz sofort von einer Einschränkung gesprochen ?
Sind "Grundrechte" nicht die Rechte die Immer gelten ?
Meine Frage an Sie:
Ist es möglich das unsere "Grundrechte" nur eingeschränkt gelten (z.B. auch das Recht der Körperlichen unversehrtheit oder eben unser Recht auf eine freie Meinung) ?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kamp
Sehr geehrter Herr Kamp,
obwohl die Grund- oder Menschenrechte "unverletzlich und unveräußerlich" sind (Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes), darf dennoch niemand seine eigenen Grundrechte absolut setzen. Diese Rechte müssen in der Gemeinschaft gelebt werden; das erfordert Rücksicht auf die Rechte der jeweils anderen. Für die Informations- und Meinungsfreiheit macht Artikel 5 des Grundgesetzes dies besonders deutlich. Es heißt dort nämlich, dass diese Rechte in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre "ihre Schranken finden".
Genau darauf habe ich in dem von Ihnen zitierten Interview vom 20. Juli hinweisen wollen. Meine Äußerung bezog sich auf das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen; dort geht es gerade um den Schutz der Kinder und Jugendlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries