Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer Ü. •

Frage an Brigitte Zypries von Rainer Ü. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Zypries,

wenn man Ihre Gestzesinitiaven hinsichtlich des Urheberrechtes betrachtet, könnte man glauben, diese Gesetze seien von den Unternehmen selbst geschrieben worden. Darin sind jegliche Eigentumsrechte außer Kraft gesetzt z.B. das Erstellen einer Sicherungskopie bei Software und DVD. Darüber hinaus nehmen Sie alle Bundesbürger unter Generalverdacht und unterstellen, dass bei vorhandener Gelegenheit, auch Schindluder durch jederman betrieben wird. Sie erheben gesetzliche Abgaben auf Vervielfältigungstechnik, ohne im einzelnen nachzuweisen, dass jeder Nutzer verbotenes damit anstellt. Der bloße Verdacht, er könnte es ja tun genügt . Frau Zypries finden Sie das wirklich richtig? Wenn nun andere Bereiche auf die Gleiche Idee kommen und ein ganzes Land unter Generalverdacht stellen wollen und dann genau so wie Sie argumentieren. Ansätze dazu gibt es ja schon, Datenspeicherung der Bürger. Die konkrete Frage zu diesem Komplex: Haben Sie hier nicht einseitig die Interessen der Industrie gesichert?
Freundlichst Rainer Ückert

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ückert,

bei Ihrer Frage gehen Sie von falschen Voraussetzungen aus. Die sogenannte Pauschalvergütung kompensiert keineswegs die Vergütungseinbußen der Rechtsinhaber für illegale Vervielfältigungen. Vielmehr ist die Pauschalvergütung eine Entschädigung der Rechtsinhaber für legale Nutzungen. Aufgrund sogenannter Schrankenregelungen des Urheberrechts muss der Urheber in vielen Fällen die Vervielfältigung seiner Werke zu privaten und sonstigen eigenen Zwecken auch ohne seine Zustimmung dulden. So erlaubt beispielsweise § 53 Urheberrechtsgesetz, dass Sie die CD eines Freundes für sich kopieren dürfen. Auch dürfen Sie im Fernsehen übertragene Filme auf Ihrem privaten Videorecorder aufzeichnen. Als Ausgleich für diese legalen Nutzungen spricht das Urheberrechtsgesetz dem Urheber eine Vergütung zu. Der Anspruch besteht jedoch nicht gegen jeden einzelnen Nutzer, der die Vervielfältigung vornimmt. Das wäre nicht praktikabel. Vielmehr hat der Gesetzgeber geregelt, dass die Vergütung von Herstellern, Händlern, Importeuren oder auch Betreibern von Vervielfältigungsgeräten und Trägermedien zu zahlen ist. Die Höhe der zu zahlenden Vergütung richtet sich danach, in welchem Maße die jeweiligen Geräte und Speichermedien als Typen tatsächlich für Vervielfältigungen genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries