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Frage von Miriam H. •

Frage an Brigitte Zypries von Miriam H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich freue mich, bei faz.net zu lesen, dass Sie sich gegen eine Ausweitung der Internet-Sperren auf rechtsextreme u.a. Inhalte aussprechen.

Zu folgender Aussage hätte ich allerdings zwei Fragen:
„Wir brauchen eine internationale Einigung darauf, welche Überschreitungen der Meinungsfreiheit nirgendwo auf der Welt hingenommen werden können.“
1.) Welche Maßstäbe würden Sie für die Überschreitung der Meinungsfreiheit anlegen?
2.) Welche konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um im Zuge einer solchen Einigung auch die internationale Nicht-Toleranz von Seiten mit kinderpornographischem Material zu erreichen - Stichwort: "Löschen statt sperren" und hat dies Ihrer Ansicht nach überhaupt Aussicht auf Erfolg?
Letzteres scheint mir fraglich, da von Befürwortern der Internet-Sperren gerade die Möglichkeit einer internationalen Einigung bzw. internationaler Maßnahmen als unrealistisch eingestuft wurde.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hechler,

mit dem von Ihnen zitierten Satz habe ich eine der maßgeblichen Aussagen der Berliner Erklärung aufgegriffen, die bei der ersten im Jahr 2000 vom Bundesministerium der Justiz veranstalteten Konferenz zum Thema "Verbreitung von Hass im Internet" verabschiedet wurde. Obwohl wir seit der Konferenz im Jahr 2000 schon Einiges erreicht haben, ist diese Aussage auch heute noch aktuell. Mit dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit haben wir eine Mindestharmonisierung der Strafvorschriften über das Verbreiten von Hass in Europa erzielt. Die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen von Völkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven wird jetzt in ganz Europa sanktioniert. Dies wäre meines Erachtens der richtige Ausgangspunkt für eine Einigung auch auf globaler Ebene.

Die Achtung des Rechts auf Meinungsfreiheit ist zweifellos eine Grundvoraussetzung für den Bestand jeder Demokratie. Daher genießt die Meinungsfreiheit zu Recht einen hohen Stellenwert. Allerdings geschieht dies nicht vorbehaltlos. Die Meinungsfreiheit ist - soweit es um volksverhetzende und rassistische Inhalte, egal ob off- oder online, geht - im deutschen Recht durch § 130 Strafgesetzbuch (Volksverhetzung) begrenzt.

Bei der internationalen Bekämpfung der Kinderpornographie müssen wir die Mechanismen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit verbessern. Auch fordert dieses Thema ein bürgerschaftliches Engagement aller Netznutzer, und dies weltweit. Es muss in der "community" eine ebenso starke Bewegung gegen die Verbreitung von Kinderpornographie und ähnlichen Abscheulichkeiten geben, wie es sie gerade gegen das Gesetz zu deren Bekämpfung gab. Es ist nicht die Politik allein, die durch Gesetze oder internationale Abkommen Ergebnisse schaffen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries