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Brigitte Zypries
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Frage von Andreas K. •

Frage an Brigitte Zypries von Andreas K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,
angesichts der aktuellen Strafe für die FDP drängt sich mir eine Frage auf. Warum werden die nicht handelnden Politiker, sondern die Parteien zur Verantwortung gezogen. In allen anderen strafrechtsrelevanten Vorgängen dieser Art (Steuerhinterziehung / Betrug / Untreue) werden die Personen, nicht aber die Unternehmen strafrechtlich belangt. Sind Politiker gleicher als anderen Menschen? Wie steht des hier um den Gleichheitsgrundsatz?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Andreas Klenke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kienke,

ich stimme Ihnen zu, dass es nicht ausreicht, für rechtswidrige Spendenannahmen lediglich die Parteien und nicht die handelnden Personen zu sanktionieren. Daher sieht das Parteiengesetz bei unrichtigen Rechenschaftsberichten sowohl Sanktionen gegen Parteien als auch gegen die für sie handelnden Personen vor. Anders als in der Öffentlichkeit teilweise dargestellt, handelt es sich bei der Sanktionierung von Parteien nach dem Parteiengesetz aber nicht um Kriminalstrafen. Vielmehr regelt das Parteiengesetz in §§ 31a bis 31c verwaltungsrechtliche Erstattungs- und Zahlungsansprüche bei unrichtiger Festsetzung staatlicher Mittel aufgrund zu Unrecht im Rechenschaftsbericht ausgewiesener Zuwendungen, Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts sowie rechtswidrig erlangten oder nicht veröffentlichten Spenden.

Einen Straftatbestand enthält dagegen § 31d des Parteiengesetzes. Danach macht sich u.a. strafbar, wer in der Absicht, die Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei oder des Vermögens zu verschleiern, durch unrichtige Angaben über die Einnahmen oder über das Vermögen der Partei unrichtige Rechenschaftsberichte bewirkt oder unrichtige Rechenschaftsberichte einreicht oder als Empfänger eine Spende in Teilbeträge zerlegt oder die Spende nicht unverzüglich an ein für Finanzangelegenheiten von der Partei bestimmtes Vorstandsmitglied weiterleitet. Bestraft wird nicht die Partei, sondern die für die Partei handelnde natürliche Person.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries