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Frage von Gabi U. •

Frage an Brigitte Zypries von Gabi U. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,
im neuen EU Fahrzeugbrief findet man die Aussage:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

Wenn man mir unter solchen Umständen mein
Eigentum abspricht, dann kann ich mir die KFZ Steuer, die ja vom
Eigentümer der Fahrzeugs erhoben wird, sparen.

Frage 1: Bitte teilen Sie mir mit, wer in solchem Fall die Zahlung der KFZ Steuer übernimmt.

Frage 2: Wer, wenn nicht der Inhaber des EU-Fahrzeugbriefes wird als Eigentümer anerkannt?

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
MfG G.Ullmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ullmann,

durch diesen Satz wird Ihnen nicht Ihr Eigentum abgesprochen. Es wird lediglich klargestellt, dass - wie bisher beim Fahrzeugbrief auch - der Fahrzeugbrief selbst nicht das Eigentum am Fahrzeug beweist. Der Fahrzeugbrief enthält eine Verfügungsberechtigung für die darin eingetragene Person. Diese Berechtigung bezieht sich nur auf die öffentliche Verantwortung für das Fahrzeug im Straßenverkehr.

Wenn Sie aber Eigentümer des Fahrzeugbriefs sind, dann bleibt das auch so. Wer Eigentümer des Fahrzeugs ist, bestimmt sich nach normalen zivilrechtlichen Beweismöglichkeiten. Der Besitz des Fahrzeugsbriefs kann hierbei ein Indiz (aber eben nicht ein abschließender Beweis) sein.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries