Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ulrich P. •

Frage an Brigitte Zypries von Ulrich P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ministerin,

immer wieder informieren die Medien über den Einfluss von Lobbyisten und externen Beratern.
Meine Fragen:
Wie groß ist der Einfluss dieser Personen auf das Gesetzgebungsverfahren?
Ist es richtig, dass Externe Gesetzesvorlagen formuliert haben?
Ist es richtig, dass Verträge, welche die Bundesregierung abschließt, den Abgeordneten nicht zugänglich gemacht werden?
Wenn ja, ist dies demokratisch?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Parth

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Parth,

man muss unterscheiden: Unter externen Beratern verstehen wir Personen (oder Beratungsfirmen), die von der Bundesregierung beauftragt werden. Lobbyisten werden in der Regel von sich aus tätig - sie erläutern ihre Vorstellungen zu bestimmten Themen und versuchen so, Regierungsmitglieder und Abgeordnete von ihren Positionen zu überzeugen. Externe Berater besetzen innerhalb der Bundesministerien keine Schlüsselpositionen, also keine Leitungs-, Kontroll- oder Auftragsvergabefunktionen und sie dirigieren auch nicht die Entscheidungen der Regierung. Innerhalb aller Ministerien ist nur eine geringe Zahl externer Mitarbeiter tätig.

Der Sachverstand und die Erfahrung von externer Seite kann notwendig sein, damit die Gesetze in der Realität praktikabel sind. Gerade bei sehr speziellen und schwierigen Fragen ist dies notwendig. Ganze Gesetzesentwürfe und andere Rechtsetzungsakte werden in der Regel nicht von externer Seite geschrieben. Im Bundesministerium der Justiz ist dies in keinem Fall möglich.

Damit die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin Vertrauen in ein neutrales Gesetzgebungsverfahren zum Wohle der Gesellschaft haben, spielt Transparenz eine entscheidende Rolle. Im Juni letzten Jahres hat die Bundesregierung eine verschärfte Verwaltungsvorschrift zur Beschäftigung externer Berater beschlossen. Der Haushaltsausschuss erhält halbjährig Berichte der Bundesregierung über die Beschäftigung externer Personen. Damit wird sichergestellt, dass der Hintergrund und die Interessen der Experten klar sind.

Es trifft nicht zu, dass Mitglieder des Bundestags von der Bundesregierung abgeschlossene Verträge nicht einsehen können. Zu den Aufgaben des Parlaments gehört die Kontrolle des Regierungshandelns. Notwendige Grundlage dafür sind Informationen. Daher muss das Parlament das Recht haben, Einsicht in prinzipiell jeden Vorgang zu erhalten. Die Grenze liegt bei dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung der Regierung. D.h., in absolute Regierungsinterna gibt es keine Einsicht. Das ist wichtig, damit die Gewaltenteilung gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries