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Brigitte Zypries
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Frage von Philip J. •

Frage an Brigitte Zypries von Philip J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

in einer Ihrer Antworten sagen Sie, das Sie sich für einen gerechten Ausgleich zwischen Urhebern und Kunden einsetzen. Wie soll dieser Ausgleich Ihrer Meinung nach aussehen ?
Wird es danach wieder möglich sein, eine legal gekaufte Audio-CD mit Kopierschutz (Verbot des Umgehens von wirksamen Kopierschutzmechanismen) zu rippen, um die Songs auf einen MP3-Player spielen zu können, ohne das man die Legalität verlässt ?
Was ist für Sie ein wirksamer Kopierschutz ? Widerspricht sich der Begriff nicht selbst ? Wäre es wirksam, dann könnte man ihn nicht umgehen.
Wieso unterstützen Sie immernoch ein veraltetes Vermarktungsmodell ? In Zeiten des Internets braucht es keine Plattenfirmen in diesem Umfang mehr um Musik zu promoten. Auch die Musik selbst als Einnahmequelle stellt für die Künstler einen sehr geringen Anteil da, der Großteil kommt von Konzerten und Fan-Artikeln. Nur weil handbetriebene Webstühle veraltet waren, hat man nicht krampfhaft mit Gesetzen und Verboten versucht, an ihnen fest zu halten.

Mit freundlichen Grüßen

Philip Jaschewski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jaschweski,

wir diskutieren derzeit den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich des Urheberrechts. Das Verbot von Software, die der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen dient (§ 95a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz), ist aber nicht Gegenstand dieser Prüfung. Es wird auch weiterhin der Entscheidung des Rechtsinhabers überlassen bleiben, ob er sein Werk mit einem Kopierschutz versehen will oder nicht. Wenn sich der Rechtsinhaber für eine technische Schutzmaßnahme entscheidet, bleibt es verboten, diese zu umgehen. Das ist auch richtig so. Das Urheberrecht genießt als Eigentumsrecht grundrechtlichen Schutz. Der Nutzer geschützter Werke hat keinen Anspruch darauf, die Schranke der Privatkopie auch gegen technische Schutzmaßnahmen durchzusetzen. Im Übrigen sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf Grund von Art. 6 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Infogesellschaft verpflichtet, für einen angemessenen rechtlichen Schutz gegen die Umgehung technischer Maßnahmen zu sorgen.

Zu Ihrem Vorwurf, die Bundesregierung unterstütze ein bestimmtes "Vermarktungsmodell" der Musikindustrie: Ich bin der festen Überzeugung, dass vor allem die Kreativen von ihrer künstlerischen Leistung profitieren sollen und nicht andere, die diese Leistungen ohne Erlaubnis verwerten. Ich kann nicht nachvollziehen, warum dies nicht auch für den Verkauf von Musik gelten soll, sei es auf Tonträgern oder sei es online. Ich halte Ihren Vorschlag daher für bedenklich, den Künstler im Wesentlichen auf die Einnahmen aus Konzerten und den Verkauf von Fan-Artikeln zu verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries