Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas B. •

Frage an Brigitte Zypries von Thomas B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

danke für ihre Antwort vom 04.06.2009 auf meine Frage zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern. Ich möchte jedoch nochmal etwas nachhaken.
Warum dürfen nur Frauen und keine Männer Gleichstellungsbeauftragte werden? Ist der Gesetzgeber der Meinung, das Männer diese Aufgabe nicht erfüllen können und deshalb ausschließlich Frauen von Gesetzeswegen dieses Amt zu Übernehmen haben?
Ebenfalls nicht nachvollziehen kann ich Ihre Aussage:
"Wenn man Gleichstellung erreichen will, muss man von der zurzeit faktisch bestehenden Situation ausgehen. Und faktisch sind zurzeit Frauen (und nicht Männer) benachteiligt, zum Beispiel was ihren Anteil in Führungspositionen anbelangt."
Männer sind faktisch in vielen Bereichen heutzutage gegenüber Frauen benachteiligt, so z.B. was ihren Anteil in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (Kitas und Schulen) anbelangt. Desweiteren gibt es ausschließlich für Männer die Wehrpflicht, Es gibt nur Frauenhäuser und keine vergleichbare Einrichtung für Männer. Frauen können sich praktisch jederzeit gegen ein Kind entscheiden (Abtreibung, Babyklappe, Adoptionsfreigabe). Männer haben diese Wahl nicht. Die Aussage, Männer könnten ja auf den Sex verzichten oder verhüten wenn sie kein Kind wollen trifft auf Frauen ebenso zu und ist damit kein Argument. Männer sind im Familienrecht massiv benachteiligt, z.B. wenn ein Mann aufgrund einer Straftat einer Frau (z.B. einer Vergewaltigung) gegen seinen Willen Vater wird, so muss er doch für das Kind und als Belohnung für die Staftat auch für die Frau Unterhalt bezahlen. Es gibt ein Bundesministerium für Frauen, jedoch keines für Männer.
Diese Aufzählung ließe sich beliebig weiterführen, was jedoch den Rahmen hier sprengen würde.
Wann werden endlich die Benachteiligungen der Männer vom Gesetzgeber beseitigt?

Mit freundlichen Grüssen
Th. Binski

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Binski,

wie bereits in meiner Antwort vom 4.6.2009 dargestellt, sind Frauen, insbesondere in Führungspositionen, unterrepräsentiert und werden zum Teil benachteiligt. Gleichstellungsbeauftragte sollen einer Benachteiligung entgegenwirken. Oftmals beschweren sich diskriminierte Frauen nicht, weil eine Beschwerde zu weiteren Benachteiligungen führt, z.B. im Falle sexueller Belästigung. In diesen Fällen sollen Gleichstellungsbeauftragte unabhängige Unterstützung bieten. Solche Probleme zu lösen, fällt Frauen in der Regel leichter, weil sie diese Erfahrungen oft persönlich nachempfinden können. Damit ist nicht gesagt, dass nicht auch im Einzelfall einmal Männer diskriminiert werden. Auch das ist dann genauso ein Problem, das dann - z.B. durch die Hinzuziehung des Betriebsrats - gelöst werden muss. Gleichstellungsbeauftragte sollen jedoch der spezifischen, strukturellen Benachteiligung von Frauen entgegenwirken, die in dieser Form bei Männern nun einmal nicht gegeben ist. Diese strukturelle Benachteiligung ist auch der Grund, warum es innerhalb der Bundesregierung eine Zuständigkeit für Frauen, jedoch keine für Männer gibt.

Dass Männer in Bildungseinrichtungen unterrepräsentiert sind, ist meiner Ansicht nach kein Merkmal struktureller Diskriminierung. Dies betrifft nämlich in der Regel genau die schlechter bezahlten Jobs, während in besseren Stellungen (Schulleitung, Gymnasiallehramt) der Männeranteil wieder stark ansteigt.

Gewalt in einer Partnerschaft wird überproportional häufiger von Männern gegenüber Frauen verübt als umgekehrt. Damit möchte ich nicht sagen, dass nicht auch ein Mann Opfer sein kann.

Es ist richtig, dass Frauen - nach einer entsprechenden Konfliktberatung - die Entscheidung über eine Abtreibung treffen können. Dies ist auch gerechtfertigt, da Frauen von den psychischen und physischen Folgen einer Schwangerschaft sehr viel stärker betroffen sind. Über eine Freigabe des Kindes zur Adoption entscheidet allerdings nicht die Mutter, sondern gem. § 1747 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Eltern gemeinsam.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries