Frage an Brigitte Zypries von Johannes H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
ich wende mich an Sie, weil Sie Abgeordnete im Landkreis unseres Unternehmens sind.
Es geht um die geplante Zuteilung des bisherigen Funkfrequenzbandes für drahtlose Audioübertragung (790 bis 860 MHz) an Internetfirmen zur Versorgung der ländlichen Gebiete mit DSL und ich hätte gerne Ihre Meinung zu den Argumenten.
Sollte es zur Neuvergabe des Funk-Frequenzbandes werden
1) zehntausende von vorhandenen Funkübertragungsanlagen unbrauchbar gemacht
2) deren Besitzer faktisch enteignet.
3) kulturelle Veranstaltungen aller Ebenen (vom professionellen Musical bis zur unkomplizierten Beteiligung des Publikum in einer Diskussion oder der Übertragung einer Predigt im Gottesdienst) in die Anfangszeit der Veranstaltungstechnik zurückgeworfen.
Außerdem wird der Bestandsschutz (eigentlich bis 2015, wenn ich richtig informiert bin) ausgehebelt.
Ein Internetzugang liegt sicher im Interesse der Gesamtbevölkerung. Es gibt jedoch mit Sicherheit andere Lösungen zur Versorgung der ländlichen Bevölkerung als die oben erwähnten UHF Frequenzen. Möglicherweise werden sie die Unternehmen mehr Geld kosten, als die Funklösung. Oder sie haben noch nicht genug über eine Alternative zum "leichten" Weg nachgedacht.
Ist es aber nicht unrechtmäßig, durch Enteignung Werte zu vernichten, damit andere Geld sparen?
Mit freundlichem Gruß
Johannes Heppenheimer
Audiance Kirchenbeschallung
Mitglied im VDT
Sehr geehrter Herr Heppenheimer,
ich hoffe, dass ich mit meiner Antwort ihre Zweifel gegenüber der Nutzungsänderung des UHF-Bandes aus dem Weg räumen kann. Durch die Umstellung des Rundfunks von analoger auf digitale Technik werden große Teile des bisher genutzten Frequenzbereiches frei, die sog. "Digitale Dividende". Diese können teilweise zum Ausbau eines mobilen Breitbandangebots durch die Mobilfunkunternehmen genutzt werden, da sie besonders günstige physikalische Eigenschaften besitzen. Ziel der Neuverteilung ist - wie Sie richtig bemerkt haben - die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern. Dies liegt nicht nur im Interesse der Gesamtbevölkerung sondern auch, wie Studien belegen, im gesamtwirtschaftlichen Interesse und wird von der Breitbandstrategie der Bundesregierung vorgesehen. Andere europäische Länder wollen die gleichen Frequenzbereiche für diesen Zweck einsetzen.
Richtig ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass von der Neuverteilung drahtlose Mikrofone betroffen sind, die diesen UHF-Bereich ebenfalls benutzen.
Es ist überhaupt nicht umstritten, dass auch in Zukunft die Nutzung drahtloser Mikrofone sichergestellt werden soll, sodass die Veranstaltungstechnik keinesfalls in ihre Anfangszeit zurückgeworfen wird. Der Frequenzbereich 790-862 MHz, von dem Sie in Ihrer Frage sprechen, ist zwar betroffen, bis 2015 dürfen drahtlose Mikrofone für die professionelle Nutzung jedoch weiterhin auf den allgemein zugeteilten Frequenzen betrieben werden. Nach 2015 werden Alternativfrequenzen zu Verfügung gestellt; von einer Enteignung kann also nicht die Rede sein. Zudem hat die Bundesregierung zugesagt, dass die entstehenden Kosten in angemessener Form getragen werden. Insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen, die in ländlichen Gebieten von der Umlagerung betroffen sind, wird somit geholfen. Ein Teil der Umstellungskosten könnte beispielsweise aus den Einnahmen der Neuvergabe gedeckt werden. Zudem erfolgt der Wechsel schrittweise, sodass ein nahtloser Übergang möglich ist.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne an die Bundesnetzagentur ( http://www.bundesnetzagentur.de ) wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries