Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ute D. •

Frage an Brigitte Zypries von Ute D. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

der Vater meines Kindes hat im Mai 2009 den titulierten Unterhalt um 50 € Kinderbonus unabgesprochen gekürzt. Soweit ich weiss, war er im April dazu berechtigt. Kann er dies auch einfach zu einem späteren Zeitpunkt tun?
Da er seit Jahren keinerlei Kontakt zu seinem Kind mehr unterhält, kann ich es nicht ausschließen, dass diese 50 € dem Kind möglicherweise nicht zugute kommen werden.
Ist es wirklich im Sinne des Gesetzgebers, dass Trennungskinder, die ja oft schon im Alltag familiäre Nachteile erfahren, auch hier noch u.U. einfach "Pech" gehabt haben?
Hiermit möchte ich keinen Anspruch auf Auszahlung des Betrages erheben, aber eine Auflage an die Unterhaltsschuldner das Geld auch ihren Kindern zukommen zu lassen, halte ich im Sinne der Gerechtigkeit für angemessen. Hierbei sollte ihnen durchaus die Entscheidungsbefugnis über den Verwendungszweck etc.überlassen bleiben.
Gibt es an dieser Stelle Überlegungen oder bestenfalls sogar Regelungen des Gesetzgebers, damit wirklich unsere Kinder und nicht im Zweifelsfall ausschließlich der Unterhaltsschuldner von dem anteiligen Kinderbonus profitiert?

Viele Grüße
Ute Depoi

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Depoi,

mit dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland - für das innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Finanzen zuständig ist - wurde die Festsetzung und Zahlung eines Einmalbetrages in Höhe von 100 Euro geregelt. Dieser sogenannte Kinderbonus wird, wie auch das Kindergeld, nur an einen Elternteil ausgezahlt, und zwar regelmäßig an denjenigen, in dessen Haushalt das Kind lebt. Der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtete Elternteil hat am Kindergeld Anteil, indem er seine Unterhaltszahlungen grundsätzlich um das halbe Kindergeld kürzt. Gleiches gilt für den Kinderbonus.

Mit dem Kinderbonus wurde gezielt und kurzfristig ein zusätzlicher gesamtwirschaftlicher Nachfrageimpuls insbesondere für Familien mit geringen Einkommen und mehreren Kindern zur Stärkung der Konjunktur geschaffen. Inwieweit der "Kinderbonus" in der Praxis tatsächlich zweckgerecht verwendet wird, wird nicht in jedem Einzelfall untersucht.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries