Frage an Brigitte Zypries von Manfred P. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin Zypries.
zunächst möchte ich meinen Respekt ausdrücken, dass Sie eine solche Menge von Fragen beantworten.
Auf Ihre Antwort zu meiner Frage vom 6.5. meint mein bereits in der Anfrage erwähnter Freund, was unten zu lesen ist.
Wie stehen Sie nun dazu?
Hallo, Manfred,
es ist so typisch in unserem Rechtsstaat. Die Politik geht immer davon aus, dass der Mittellose alle Möglichkeiten besitzt sein Recht durchzusetzen. Hierbei wird aber vergessen, dass der größte Teil der Bevölkerung den Anspruch auf Prozesskostenhilfe nicht realisieren kann, ohne seine Vermögenslage offen zulegen. Die vielen Betroffenen an der Grenze der Mittellosigkeit können sich langjährige Gerichtsverfahren nicht leisten. Auch werden sich gute Anwälte kaum einen Fuß ausreissen, wenn die geringen Vergütungssätze der Prozesskostenhilfe kaum die Kosten decken.
Es mag schon richtig sein, dass einzelne Gerichte der unteren Instanzen die ein oder andere Fehlentscheidung treffen - es rechtfertigt aber nicht, dass wir uns in jedem Bundesland ein Landessozialgericht mit 3 hauptamtlichen Richtern je Kammer leisten, die sich mit vielleicht überwiegende Berufungen der staatlichen Behörden herumschlagen. Leider gibt es nach meines Kenntnisstand keine bundesweite Statistik über die Anzahl der Berufungsverfahren, die von behördlichen Stellen veranlaßt werden und verloren gingen.
Sehr geehrter Herr Pfirrmann,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Äußerungen Dritter nicht kommentiere.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries