Frage an Brigitte Zypries von Steffen B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Zypries,
wie stehen Sie zur Haftungsfrist im derzeitigen Entwurf des CCS-Gesetzes?
Der Bundestag wird im Mai über das CCS-Gesetz abstimmen, das u.a. regelt wie lange Stromerzeuger für ihre Treibhausgasdeponien im Untergrund haften müssen. Der derzeitige Entwurf sieht vor, dass nach bereits 30 Jahren der Steuerzahler für Lecks und Unfälle aufkommen soll. Lagerstätten müssen die Gase aber bis zu 100 Jahren und länger sicher verwahren können. Demnach würde der Steuerzahler das meiste Haftungsrisiko, die Kohleverstromer aber den Gewinn davon tragen.
Fordern Sie eine längere Haftungsfrist? Wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen,
Steffen Brunner
Sehr geehrter Herr Brunner,
ich sehe den derzeitigen Entwurf ebenfalls kritisch, weil ich nicht weiß, ob man bereits nach 30 Jahren mit Sicherheit wissen kann, ob eine Lagerstätte absolut sicher ist oder nicht. Eventuell ist für diese Beurteilung ein längerer Zeitraum notwendig. Nach meinen Informationen ist diese Fachfrage aber auch zwischen Expertinnen und Experten umstritten. Der Bundestag wird deshalb am 25. Mai eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema durchführen. Diese möchte ich abwarten, bevor ich mich abschließend zu der Frage positioniere.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries