Frage an Brigitte Zypries von Klaus Dr. G. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrte Frau Zypries,
ist Ihnen bekannt, dass Google seit 2004 Bücher deutscher Autoren einscannt und in Form von Schnipseln (nicht etwa als Volltext) zugänglich macht? Nach Ansicht von sehr renommierten US-Juristen fällt diese Praxis unter "fair use", und als Wissenschaftler habe ich davon schon tausendfach profitiert. Unzählige Wissenschaftler und Wissenschaftsorganisationen lehnen den Heidelberger Appell ab, für den Sie - für mich unverständlicherweise - Sympathie geäußert haben.
Gern würde ich Ihnen mehrere Internetadressen nennen, auf der Sie sich zuverlässig informieren könnten, aber mir wurde von Abgeordnetenwatch mitgeteilt, man wolle keine "Bewerbung von Homepages". Ich habe für die Ausblendung von Informationsmöglichkeiten im Internet nicht das geringste Verständnis und sehe das als weiteres Zeugnis dafür, dass ein unzensiertes Internet von Ihrer Regierung nicht gewünscht wird.
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
ich teile Ihre Begeisterung für das Medium Internet und die vielen Möglichkeiten, sich hier Informationen zu beschaffen. Die Befriedigung von Informationsinteressen darf jedoch nicht zu Lasten der Urheber gehen. Kluge Ideen, Kreativität und Innovationen gehören zu den wichtigsten Ressourcen, die wir in Deutschland haben. Nur wenn wir diese Ressourcen wirksam schützen, armortisieren sich Investitionen, und es lohnt sich, kreativ und innovativ zu sein. Den Schutz der Kreativität gewährleistet insbesondere das deutsche Urheberrechtsgesetz. Danach hat jeder Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk zu verwerten, also zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden etc. Will ein Dritter das Werk nutzen, muss er zuvor den Urheber um Erlaubnis bitten und für die Nutzung eine Vergütung zahlen. An diese Regelung hat sich Google nicht gehalten. Das Vorgehen von Google halte ich daher nicht für akzeptabel.
Ob das Handeln von Google nach US-amerikanischem Recht von der „Fair-use-Doktrin“ gedeckt ist, kann und möchte ich nicht beurteilen. Hierfür sind die US-Gerichte zuständig. In Deutschland wäre ein solches Vorgehen jedenfalls nicht denkbar. Nach deutschem Urheberrecht dürfen Bücher nur mit der Einwilligung der Rechtsinhaber digitalisiert und online gestellt werden. Wird das Werk ohne ihre Zustimmung digitalisiert, können sie nicht nur Schadensersatz verlangen, sondern auch die Löschung und das Unterlassen weiterer rechtswidriger Nutzungen in der Zukunft.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries