Frage an Brigitte Zypries von Horst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich möchte gegen das Urteil des Landesverfassungsgerichts Dessau-Roßlau vom 21.April d.J. (Betreff: Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011) Popularklage einreichen.
Wie ist der Verfahrensweg und welche Kosten entstehen?
Besten Dank im Voraus.
Horst Sitt
Sehr geehrter Herr Sitt,
gegen Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt ist eine Popularklage nicht möglich. Diese können allenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Voraussetzung wäre, dass geltend gemacht werden kann, selbst und unmittelbar durch die Gerichtsentscheidung in einem durch das Grundgesetz geschützten eigenen Grundrecht oder grundrechtsgleichen Recht (vgl. Art. 93 Absatz 1 Nummer 4a des Grundgesetzes) verletzt worden zu sein.
Gerichtskosten - mit Ausnahme einer etwaigen Missbrauchsgebühr - fallen beim Bundesverfassungsgericht nicht an. Ein Prozessvertreter, also insbesondere ein Rechtsanwalt, muss nur bestellt werden, wenn es zu einer mündlichen Verhandlung kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries