Frage an Brigitte Zypries von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Zypries!
Ich bedanke mich für Ihre am 22.04.09 erteilte Antwort auf die von mir am 31.03.09 gestellte Frage.
a) Thema unseriöse Spendenwerbung:
Sie benennen in Ihrer Antwort die gesellschaftliche bzw. staatliche Infrastuktur, die einen kritischen Umgang mit unseriös arbeitenden Spendenorganisationen zumindest für möglich erscheinen lässt:
Zitat Frau Brigitte Zypries:
"Für die Überwachung von Sammlungen sind die Länder zuständig, nicht die Bundesregierung. In Hessen gilt beispielsweise das Hessische Sammlungsgesetz. Es sieht vor, dass eine Sammlung durch Spendenbriefe von der zuständigen Kommunal-, Kreisverwaltungs- oder Landesbehörde verboten werden kann, wenn keine Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlung oder die zweckentsprechende Verwendung des Sammlungsertrags gegeben ist (§ 9 Absatz 3 Nummer 2 des Hessischen Sammlungsgesetzes). "
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f174229.html#frage174229
Ich frage mich aber dennoch bzw. Sie:
Frage 1:
Halten Sie die von Ihnen geschilderte Infrastuktur für ausreichend
um die Spendenwerbung unseriös arbeitender Organsiationen flächig zu unterbinden?
Laut der in meiner Frage benanten Quelle ist die Arbeit der von mir kritisierten Parkinsons Fonds gGmbh in Rheinland-Pfalz verboten, das ist erst eines von 16 Bundesländern!
Frage 2:
Warum ist hier nicht auf länderübergreifender Ebene ein Vorgehen möglich?
b) Thema unerlaubte Telefonwerbung:
Sie scheiben in Ihrer Antwort, Zitat Frau Brigitte Zypries:
"Unerlaubte Telefonanrufe zu Werbungszwecken hat der Bundestag gerade neu geregelt - sie sind künftig verboten und mit Geldbuße bewehrt."
http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f174229.html#frage174229
Ich habe heute am 29.04.09 einen unerlaubten Telefonaruf eines Frankfurter Callcenters erhalten.
Frage 3:
Ab welchem Datum sind diese Anrufe "künftig" definitiv verboten?
Frage 4:
Warum muß ich mich seit Jahren davon belästigen lassen?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
die Zuständigkeit der Länder für die Überwachung von Spenden ergibt sich aus der generellen Zuständigkeit der Länder im Bereich des Ordnungsrechts. Diese entspricht der deutschen föderalen Verfassungstradition und hat sich in den vergangenen 60 Jahren bewährt. Soweit Gefahren länderübergreifend abgewehrt werden müssen, können die zuständigen Landesbehörden auch länderübergreifend abgestimmt vorgehen. Ich halte daher die bestehende Infrastruktur für ausreichend.
Verboten sind Werbeanrufe ohne eine vorherige Einwilligung des angerufenen Verbrauchers schon seit Inkrafttreten der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Jahre 2004. Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Verschärfung dieser Regelung ist allerdings noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Tag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes hängt vom Zeitpunkt seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt ab. Sie wird voraussichtlich Mitte des Jahres stattfinden. Zuvor muss sich erst noch der Bundesrat im sogenannten "zweiten Durchgang" mit dem Gesetz befassen und das Gesetzes durch den Herrn Bundespräsidenten ausgefertigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries