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Brigitte Zypries
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Frage von Andreas S. •

Frage an Brigitte Zypries von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ich hatte Ihnen diese bereits per Kontaktformular auf Ihrer Homepage gestellt aber kein Antwort erhalten. Da Frau von der Leyen in der Sache sehr drängt, will ich dies auch tun und frage hier erneut.

Das Familienministerium ist in den vergangenen Wochen nicht müde geworden, Gebetsmühlenartig zu wiederholen, wie schnell man im Internet über Kinderpornografie stolpern kann.

Auf der Pressekonferenz zum Thema Internetsperren haben Sie sich erdreistet, die Unschauldsvermutung ausser Kraft zu setzen, Zitat: "Eine Strafbarkeit liegt schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe."

Auf die technische Problematik angesprochen sagte Frau von der Leyen "Nein, der unkomplizierte Versuch, also der zufällige Versuch, da machen Sie sich nicht strafbar."

Wie lassen sich diese Aussagen Ihrer Meinung nach vereinbaren, wie wollen Sie im Zweifelsfall einen Anfangsverdacht ausschließen oder begründen, wenn beim Aufruf solcher Seiten als einziges Datum die pseudoanonymisierte IP-Adresse anfällt?

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sauer,

zur Beantwortung Ihrer Frage möchte ich Sie auf die Antwort auf die Frage von Herrn Schlüter vom 22. April 2009 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries