Frage an Brigitte Meier von Josef H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Meier,
vielen dank für Ihre Antwort.
Geringverdiener bekommen, ihrer Meinung nach zu Recht, einen Kindergeldzuschuß nur, wenn sie auch Arbeitslosengeld II beantragen. Können Sie sich die Verwunderung eines Werktätigen (da es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt kann man dabei schon sehr wenig verdienen) nachenpfinden, der aufgefordert wird zum Arbeitsamt zu gehen um dann dort "die Hosen runterzulassen", weil er zu arm für den Kindergeldzuschuß ist? Glauben Sie, dass jemand der Arbeit hat und von Amt´s wegen aus der Klasse der "richtigen", da besser verdienenden Arbeiter, ausgegliedert wird noch Lust an einer politischen Teilhabe verspürt und brav wählen geht?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl
Herr Högl,
leider verstehe ich Sie nicht ganz. Schon bisher war das möglich. Geringverdiener erhielten ergänzend Sozialhilfe, aber durften weder ein Auto, eine Lebensversicherung noch ein begrenztes Vermögen haben. Mußte alles vorher aufgebraucht werden bevor sie SH bekommen haben. Sorry, da ist jetzige Regelung besser. Und ich halte eine Prüfung von Vermögen und Einkommen richtig, bevor Steuer finanzierte Sozialleistungen ausgereicht werden. Ich glaube aber, dass der Grund des Problems über das wir uns nun schon länger auseinandersetzen eine andere Frage ist. Warum verdient jemand zu wenig, dass er davon anständig leben kann und ergänzend auf den Kinderzuschlag oder ALG II angewieen ist? Da stimmt doch was nicht. Meine Vorschläge hierzu (auch nachzulesen im Bundesprogramm der SPD bzw Bayern SPD:
1. Einführung eines gesetzliche Mindestlohn von 7,50 € (ggf. mit Regionalzuschlag z.B. in München -hohe Mieten- 9,00 €)
2. Weitere steuerliche Entlasstung der unteren und mittleren Einkommen
3. Regionalisierung der Wohnungsbauförderung für Gebiete mit besonders hohen Wohnrausmbedarf
Herzliche Grüße
Brigitte Meier