Frage an Brigitte Meier von Josef H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Meier,
vielen Dank für Ihre Antwort. Leider geht diese am Kern der Frage vorbei.
Die Frage lautete im Kern, ob Sie die Regelung, dass Geringverdiener - sofern diese über kein Vermögen verfügen - keinen Kindergeldzuschlag bekommen, sondern - und so steht es auf dem Ablehnungsbescheid der Kindergeldkasse - auf das ALG II verwiesen werden, und dies, obwohl diese ja gar nicht arbeitslos sind, für sinnvoll halten oder ob sie im Falle Ihrer Wahl diese Regelung gerne ändern würden.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl
Sehr geehrter Herr Högl,
den Kinderzuschlag erhält man als Geringverdiener um nicht ALG II-bezieher zu werden. Und ALG II erhält man auch wenn man arbeitet (das war auch bei Sozialhilfeempfängern so), sofern man unter dem das ALG II Niveau fällt (ist Existenzminimum). Auf ALG II wird man dann von der Kindergeldkasse richtiger Weise verwiesen, wenn man trotz des Kinderzuschlages noch immer unter ALG II Niveau ist, d.h. unter dem Existenzminimum. Und das geht schnell bei einer vierköpfigen Familie in München.
Und deshalb ist der Verweis darauf, ergänzend ALG II zu beantragen, (so wie früher ergänzend Sozialhilfe) richtig.
Herzliche Grüße
Brigitte Meier