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Frage von Bernhard H. •

Frage an Brigitte Meier von Bernhard H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Meier,

211 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Fast 90 % davon unter ausbeuterischen Bedingungen. 73 Millionen sind jünger als 10 Jahre. Dass ausbeuterische Kinderarbeit in vielen Ländern der Erde noch immer an der Tagesordnung ist, behindert nicht nur jede nachhaltige Entwicklung, sondern ist insbesondere für die direkt betroffenen Kinder und Familien eine menschliche Tragödie.

Aufgrund der EU-Richtlinie 2004/18/EG ist die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 31. Januar 2006 eine neue Vergabeverordnung für öffentliche Aufträge zu erlassen. Diese EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass soziale Aspekte Teil der Eignungs- und Zuschlagskriterien werden können. Auf dieser Grundlage kann es öffentlichen Auftraggebern erleichtert werden, den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits einen Entwurf zur Vergabeverordnung erarbeitet. Aus unserer Sicht bietet dieser Entwurf den öffentlichen Auftraggebern noch nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit, Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Vergabe auszuschließen. Ich halte es für wichtig, dass in den Entwurf der Vergabeverordnung eine hierfür geeignete Regelung aufgenommen wird.

Wie stehen Sie zu der Aufnahme eines entsprechenden Zusatzes in die Vergabeverordnung?

Mit freundlichen Grüßen,

Bernhard Henselmann

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Henselmann,

ich halte ausbeuterische Kinderarbeit für ein Verbrechen an den Kindern und habe mich in meiner politischen Arbeit immer gegen Kinderarbeit eingesetzt. Gerade weil ich selbst jahrelang in der Kinder- und Jugendarbeit tätig war, und heute als Sozialpolitikerin oft mit Problemen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien befaßt bin, ist mir dies ein ganz besonderes Anliegen.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/18/EG durch das Bundesministerium für Wirtschaft ist meiner Ansicht nach keinesfalls ausreichend. Damit eine rechtlich unzweideutige Möglichkeit für die öffentlichen Auftraggeber besteht, Produkte, die mit Hilfe von Kinderarbeit hergestellt wurden, von der Vergabe auszuschließen, halte ich einen entsprechenden Zusatz zur Vergabeverordnung für unbedingt erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen,

Brigitte Meier