Frage an Brigitte Meier von Josef H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Meier,
seit Beginn dieses Jahres gibt es für Gehringverdiener auf Antrag einen Zuschuss für das Kindergeld. Dies ist im Grunde genommen auch gut so. Es kommt jedoch häufig vor, dass Antragsteller einen ablehnenden Bescheid bekommen, da sie zu wenig verdienen bzw. ihr Vermögen zu gering ist um einen Anspruch auf diesen Zuschuss zu haben. Diese Personengruppe wird auf das Arbeitslosengeld II (Harz IV) verwiesen. Möglicherweise bestünde da ja ein Anspruch.
Einmal abgesehen davon, dass solch ein Bescheid wie ein Schlag in´s Gesicht bei der arbeitenden Unterschicht ankommt, hat der arbeitende Geringverdiener jetzt zwei Möglichkeiten:
1. er behält seinen Stolz, da er nicht einsieht, weshalb er – obwohl er Arbeit hat – zum Arbeitsamt gehen soll, und verzichtet auf den Zuschuss
2. er springt über seinen Schatten, beantragt Arbeitslosengeld II – obwohl er ja eigentlich Arbeit hat - und wird damit in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen und bereitet dem Arbeitsamt noch unnötig Arbeit, die jene besser für die Menschen ohne Arbeit aufwenden sollten
Halten Sie diese Regelung sinnvoll und wollen Sie anderenfalls daran etwas ändern wenn Sie gewählt werden würden?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Högl
Sehr geehrter Herr Högl,
ich bin mir nicht sicher, ob der Bürger richtig beraten wurde.
Bei dem Kinderzuschlag bekommen Familien bis 158 € pro Kind zum Kindergeld damit sie nicht zu ALG II Bezieher werden.
Beispiel Famile x hat 2 Kinder und hätte nach Abzug des Kindergeldes Anspruch auf 1.339 € ALG II (Miete 611 € incl. Heizung)
Verdient Papa X 1039 €, dann bekommt er 300 € Kinderzuschlag, damit er nicht ALG II beziehen muß. Damit entfällt die gesamte Vermögensprüfung nach ALG II weg. Das ist ein Vorteil. Ich bin gerne bereit mit dem Bürger selber zu sprechen. Er soll mir sein Situation schildern und wir werden klären, was sinnvoller weise zu tun ist.
Herzliche Grüße
Brigitte Meier