Frage an Brigitte Lösch von Michael B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Lösch,
Ihre Partei hat gerade die neuen Wahlplakate vorgestellt. (1)
Auf Plakat 7 fordern Sie eine Volksabstimmung zu Stuttgart21.
Bitte erklären Sie mir, wie eine nachträgliche Volksabstimmung ein bereits genehmigtes
Vorhaben beeinflussen können soll.
Freundliche Grüße
Bartsch
Sehr geehrter Herr Bartsch,
Gerne möchte ich ihre Frage nach der nachträglichen Volksabstimmung beantworten.
Um eine Volksabstimmung zu S 21 durchführen zu können brauchen wir einen Regierungswechsel in Baden-Württemberg. Nur mit einer grün-roten Mehrheit nach der Landtagswahl können wir eine Volksabstimmung über den Ausstieg aus S 21 anbieten.
Folgendes Verfahren wäre denkbar: Die baden-würtembergische Verfassung sieht in Art 60, Abs 3 vor, dass ein Gesetz über das Landesregierung und Parlament kein Einvernehmen erzielen, auf Antrag eines Drittels des Landtags durch die Landesregierung dem Volk zur Abstimmung gestellt werden kann. Dazu müsste die neue Landesregierung ein Ausstiegsgesetz in den Landtag einbringen. Dies würde keine Mehrheit bekommen, da nur wir Grüne dafür sind. Die regierungskoalition Grüne und SPD beantragen daraufhin gemeinsamentsprechend Art 60 Abs 3 LVerfBW eine Volksabstimmung, die die Landesregierung beschliesst und durchführt.
Das Ausstiegsgesetz sieht eine Kündigung des Stuttgart-21-Vertrags vor mit der Erfüllung der daraus entstehenden Entschädigungsansprüche. Ob eine solche Kündigung mit all den Konsequenzen von den Menschen im Land gewünscht wird, wird in der Volksabstimmung entschieden.
Mit freundlíchen Grüßen
Brigitte Lösch