Frage an Brigitte Lösch von Gerhard R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Lösch,
wie wird sichergestellt, dass die von ihnen erwähnte Verordnung zur
Quarantäne beachtet wird?
Dazu:
RedaktionsNetzwerk Deutschland – aktuelle Nachrichten
Söder verteidigt Urlaubsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots
Coronavirus Corona-Exit Markus Söder
Söder verteidigt Urlaubsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots
• Reisende aus Corona-Krisengebieten in Deutschland dürfen in vereinzelten Bundesländern keinen Urlaub mehr machen.
• Dazu zählt unter anderen Bayern.
• Der zuständige Ministerpräsident Markus Söder verteidigte nun das Urlaubsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots.
Sind die aus dem Ausland zurückkehrenden Urlauber in einigen Wochen noch ein größeres Problem als die regional begrenzten Hotspots? Bei den Hotspots war der Anfang der Infektionskette erkennbar. Brauchen wir Tests vor dem Verlassen der Flughäfen?
Mit freundlichen Grüßen
G. R.
Sehr geehrter Herr Reth,
vielen Dank für ihr Schreiben von 25.06.20, das ich gerne beantworte.
Alle Personen die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben sind verpflichtet, sich auf direktem Weg in eine eigene Häuslichkeit oder eine geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise dauerhaft dort aufzuhalten. Das gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
Ein Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Ministerium für Soziales und Integration unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit, des Auswärtigen Amts und des Bundeministeriums des Innern.
Ab dem 1. Juli 2020 dürfen nun auch wieder Bürger*innen aus 14 Ländern außerhalb der EU einreisen. Der Plan der Europäischen Kommission sieht vor, dass die Liste alle 14 Tage geprüft und ggf. erweitert bzw. verkürzt wird. Dabei gelten die folgenden Grenzwerte:
* Die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten zwei Wochen muss “nahe oder unter 16 pro 100.000 Einwohner” liegen
* Der Trend der Fälle muss im Vergleich zu den vorherigen 14 Tagen “abnehmend oder stabil” sein
Darüber hinaus wird sich die EU nicht nur auf die gemeldeten Zahlen verlassen, sondern sich auch über die Botschaften in den jeweiligen Ländern informieren. Niedrige Zahlen, durch zu wenige Tests reichen also nicht aus, um auf die Liste zu kommen.
Kanada, Japan sowie die weiteren Länder auf der Einreiseliste, haben die Corona-Pandemie gut unter Kontrolle. Von daher stellen Einreisen aus diesen Ländern kein Risiko für die EU und Baden-Württemberg dar, somit sind auch gesonderte Tests beim Verlassen von Flughäfen nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Lösch