Frage an Brigitte Hofmeyer von Philipp R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Hofmeyer,
im Regierungsprogramm der hessischen SPD heißt es auf Seite 108, dass Ihre Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung den Ausverkauf von Landesvermögen und die weitere Privatisierung öffentlicher Aufgaben stoppen will.
Würde Sie sich – den Fall einer Regierungsbeteiligung vorausgesetzt – für eine Gesetzesinitiative einsetzen, die Landeseigentum unter den besonderen Schutz der Verfassung stellt? Denkbar wäre beispielsweise, dass eine Veräußerung von Landeseigentum nur mit einer 2/3 Mehrheit oder einem zustimmenden Volkentscheid erfolgen darf.
Über eine Antwort von Ihnen freue ich mich!
Herzliche Grüße
Philipp Rücker
Sehr geehrter Herr Rücker,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an den Zielen und Inhalten der hessischen SPD. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, zu den von Ihnen angesprochenen Komplexen einige Ausführungen aus sozialdemokratischer Sicht zu machen.
Zutreffend ist, dass nach einer erfolgreichen Landtagswahl am 22. September 2013 eine SPD-geführte Landesregierung die nahezu willkürliche Veräußerung von Landesvermögen durch CDU und FDP beenden wird.
Grund hierfür ist, dass die zurückliegenden Veräußerungen aus unserer Sicht in einer Vielzahl von Fällen zum einen nicht sachgerecht gewesen sind und zum anderen auch dauerhafte Belastungen für den Landeshaushalt verursacht haben. Da es unabhängig von dieser zurückliegenden Entwicklung im Einzelfall aber dennoch sinnvoll und im öffentlichen Interesse liegen kann, indem z.B. Einzelliegenschaften an Kommunen zur Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde veräußert werden, erscheint der von Ihnen vorgeschlagene Weg eines vorherigen durch die Verfassung des Landes Hessen vorgegebenen Volksentscheides unpraktikabel und wenig sinnvoll.
Des Weiteren würde eine von Ihnen angesprochene Verfassungsänderung zum Erhalt von Landeseigentum die Gefahr der Privatisierungen von Aufgaben und Dienstleistungen nicht verhindern können. Deswegen bedarf es einer bewussten politischen Entscheidung, ob Dienstleistungen und Aufgaben, die bislang vom Land wahrgenommen werden, privatisiert werden sollen. Auch hier wurden in den letzten Jahren zahlreiche Fehlentscheidungen getroffen. Dies gilt z.B. für die Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt in Hünfeld, für die Idee die Gerichtsvollziehertätigkeit privatisieren zu wollen, für die privatisierte Beitreibung von niedergeschlagenen Forderungen, für die Privatisierung der kostenauslösenden Übertragung von Aufgaben des Gebäudemanagements sowie für die generelle Bereitschaft zur Aufgabenübertragung an private Dritte. Dabei ist der hiermit von CDU und FDP verfolgte Ansatz, dass alles, was private Dritte auch leisten können, nicht von der öffentlichen Hand zu leisten sei, bereits im Ansatz verfehlt. Dabei wird nämlich insbesondere übersehen, dass es zahlreiche Aufgaben im Land und in den Kommunen gibt, die mittelbar oder unmittelbar der Daseinsvorsorge dienen und für die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens relevant sind. Desgleichen wäre es gänzlich verfehlt, die Bereiche, die wirtschaftlich interessant sein mögen und Einnahmen generieren, privaten Dritten zu überlassen und alle anderen defizitären Bereiche durch die öffentliche Hand - und damit durch den Steuerzahler - abdecken zu lassen.
Vor diesem Hintergrund ist die von Ihnen zitierte Aussage des Regierungsprogramms der hessischen SPD zu sehen, so dass wir für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Vermögen des Landes Hessen und den Arbeitsplätzen im Öffentlichen Dienst in Hessen stehen. All dies kann aber nur erreicht werden, wenn die SPD am 22. September 2013 gestärkt wird und das Mandat für eine Regierungsbildung erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Hofmeyer