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Brigitte Freihold
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Frage von Christina B. •

Frage an Brigitte Freihold von Christina B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Freihold,

vielen Dank nochmal für die bisherige Beantwortung meiner Fragen. Es sind mehr als beunruhigende Zeiten und es stellen sich uns täglich mehr und mehr Fragen.

Mit Bestürzung mussten wir erfahren, dass neben vielen anderen die Änderung (Seite 20 der Drucksache 19/18967) von § 23a des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag angenommen wurde. Darin heißt es neu im ersten Satz:
Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.
Mit anderen Worten dürfen demnach Arbeitgeber solche sensiblen medizinischen Daten verlangen, die eigentlich von der DSGVO geschützt sind, um sie als Entscheidungshilfen bei Personalfragen zu benutzen. Selbst der Datenschutzbeauftragen der Bundesregierung hat diesbezüglich Bedenken.

Dies kann schlicht dazu führen, dass man ohne Impfung die Stelle nicht erhält, bzw. stigmatisiert wird und sich zu einer Impfung entgegen eigener Überzeugung gezwungen fühlt.

Ist das die Absicht? So könnte man sich als Politiker rühmen, die Impfpflicht abgewandt zu haben, um per Hintertür doch die Bürger zu zwingen?

Als Frau Merkel folgende Aussage, im April am 09.04.2020 in der Welt veröffentlicht, traf: „Auch wenn die Zahlen mal einen Tag besser werden, sie (die Pandemie) wird nicht verschwinden, bis wir wirklich einen Impfstoff haben, mit dem wir die Bevölkerung immunisieren können.“, erschien mir das doch sehr weit hergeholt.

Woher nahm Frau Merkel diese Gewissheit?

Wir stellen auch hier mit Entsetzen fest, dass trotz eindeutig rückgehender Infektionen unsere Regierung offensichtlich nicht vorhat, zu einer Normalität und Selbstverantwortung ihrer Bevölkerung zurückzukehren. Auch nicht zum Grundgesetz. Sondern hier wird abgewartet, bis ein solcher Impfstoff gefunden wurde.

Auf welcher Evidenz basiert dieses Vorgehen???

Was hat dies noch mit dem Schutz der Bevölkerung zu tun?

Der Verdacht, dass hier wirtschaftliche sowie machtpolitische Interessen über das Wohl der Menschen gestellt wurden ist geweckt. Was beweist, dass die Maßnahmen zum Wohl der Mehrheit sind?

Wie ist der Stand der notwendigen und hoffentlich akribischen Begleitforschung, die sicherlich durch den Gesundheitsminister, bzw. das RKI veranlasst wurde, um eine Evidenz zu erhalten?

Im Voraus vielen Dank!

Es sind für uns alle schwierige Zeiten. Ich wünsche ihnen viele Gesundheit und Kraft für die weiteren Bundestagssitzungen Ende Mai!

Mit freundlichen Grüßen

C. B.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Bauer,

der „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Drucksache 19/18967), darunter die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, wurde im Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Die südwestpfälzische SPD-Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner stimmte ebenfalls dafür. Ihre CDU-Kollegin Anita Schäfer beteiligte sich nicht an der Abstimmung.

Ich und meine Fraktion DIE LINKE haben gegen das Gesetz gestimmt. Auch den von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weiter angestrebten Immunitätsausweis lehnen wir ab.

Freundliche Grüße

Brigitte Freihold