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Brigitte Dmoch-Schweren
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Frage von Thomas S. •

Frage an Brigitte Dmoch-Schweren von Thomas S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Landtagsabgeordnete,

danke für Ihre Antwort, die allerdings auf keine meiner Fragen eingeht. Ich darf Sie daher bitten, meine Fragen nochmals zu lesen und diese individuell und nicht mit den Textbausteinen Ihrer Kollegen zu beantworten. Ansonsten wäre es ehrlicher, mir mitzuteilen, dass Sie die Fragen nicht beantworten wollen, wofür ich durchaus auch Verständnis hätte. Ich verlange nicht, dass Sie sich selbst bloßstellen, was Sie ansonsten gegebenenfalls müssten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stollenwerk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stollenwerk,

gerne gehe ich auch im Detail auf Ihre Fragen ein.

1. Die getroffene Regelung betrifft die Jahre 2013/2014. Spätere Jahre wurden nicht betrachtet. Bei einer geplanten Neuverschuldung in 2013 von 3,4 Milliarden Euro und dem Ziel, bis 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, ist grundsätzlich nichts „übrig“. Dennoch werden für die Besoldungsanpassung in 2013/2014 rd. 600 Millionen Euro aufgebracht – eine vollumfängliche Übertragung auf alle Beamten hätte rd. 1,3 Milliarden gekostet. Die Personalkosten machen im Landeshaushalt mehr als 40% aus. Natürlich gibt es viele Bereiche, in denen es wünschenswert wäre, noch mehr zu „machen“. Was tatsächlich machbar ist, muss jeweils mit Blick auf die Gesamtsituation abgewogen werden. In diesem Fall haben wir uns entschieden, die Beamten in den unteren Besoldungsstufen ganz oder teilweise von dem Tarifabschluss profitieren zu lassen. 2011 beispielsweise wurde der Tarifabschluss in NRW 1:1 übertragen.
2. Der Tarifabschluss für die Angestellten wurde durch die für den öffentlichen Dienst der Länder zuständigen Tarifvertragsparteien beschlossen. Diese umfassen alle Bundesländer außer Hessen. Jedes Bundesland muss für sich eine Regelung finden, ob und in welchem Umfang eine Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten stattfindet. Diese Regelung ist ein Ergebnis der Föderalismusreform I im Jahr 2006. Die unterschiedlichen Regelungen für Angestellte und Beamte in 2013/2014 sind Ergebnis unterschiedlicher Zuständigkeiten, nicht des Streikrechts.
3. Alle rechtlichen Bedenken wurden durch die Landesregierung ausgeräumt. Eine Darstellung findet sich u. a. in einem Entschließungsantrag, der am Mittwoch vom Landtag verabschiedet wurde. (Drucksache 16/3518, beim Landtag abrufbar).
4. 2005 wurde in NRW eine Diätenreform verabschiedet. Dabei fand eine Umstellung von einer staatlichen Altersvorsorge auf eine durch eigene Beiträge finanzierte Altersvorsorge für Abgeordnete statt. Der bis 2012 hierfür an das Versorgungswerk abgeführte Betrag reichte nicht aus, um eine angemessene Altersvorsorge sicherstellen zu können. Dazu diente die Erhöhung der Diäten, die zum 01. März 2012 in Kraft trat. Ich gehöre dem Landtag erst seit Mai 2012 an und habe darüber nicht abgestimmt. Der von Ihnen berechnete Betrag ist nicht korrekt, wenn Sie Sozialabgaben, Steuern und alle Kosten, die mir in der Ausübung des Mandates entstehen, berücksichtigen. Der tatsächliche Betrag liegt deutlich darunter.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Dmoch-Schweren MdL