Frage an Brigitte Abele von Marita B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Abele
Blinde erhalten Blindengeld, um so die imensen Kosten der Hilfsmittelversorgung (wenn nicht von Krankenk. übernommen) des täglichen Lebens usw. zu bestreiten.
Wie stehen Sie zu dem Thema Kürzung oder sogar Streichung dieser Leistung?
Hier wird entsprechend gemunkelt.....
Viele Betroffene sind arbeitslos, Hartz 4-Empfänger oder haben wg. Erblindung nur eine kleine Rente.
Für eine Antwort danke ich Ihnen
Mit freundlichen Grüßen
Bürmann-Eigler
Sehr geehrte Frau Marita Bürmann-Eigler
Aus Grüner Sicht besteht eine Verpflichtung in der Umsetzung der UN- Menschenrechtskonvention auch darin, die Mobilität von Menschen mit Behinderung zu sichern und Nachteile auszugleichen.
Grundsätzlich wollen wir eine Bündelung der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung zugunsten eines Teilhabegeldes, das einheitlich als Leistung des Bundes gezahlt wird. Mit der Einführung des Teilhabegeldes sollen die bisherigen Sonderleistungen für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderungen (z. B. Blindengeld oder die zeitlich unbegrenzte Kindergeldzahlung über das 25.Lebensjahr hinaus), spezifische Landesleistungen und weitere Sonderleistungen (Freibeträge im Einkommensteuerrecht, Rundfunkgebührenbefreiung) durch eine Geldleistung für alle Menschen mit Behinderungen ersetzt werden. Dabei ist eine Staffelung der Leistungshöhe entsprechend dem Grad der mit einer Funktionseinschränkung verbundenen Behinderung angebracht. Die Leistungen des einheitlichen Nachteilsausgleiches stehen den Menschen mit Behinderungen, die selbstständig leben, direkt ohne Anrechnung von Vermögen und Einkommen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Abele