Brian Nickholz
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SPD
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Frage von Heinz M. •

Sehr geehrter Herr Nickholz, im Vorfeld der Bundestagswahlen, möchte ich Sie fragen wie Sie zum Parteiverbotsverfahren AFD stehen?

Brian Nickholz
Antwort von
SPD

Vielen Dank für Ihre Frage. 

Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Grundgesetz-Artikel 21 Absatz 4 beim Bundesverfassungsgericht. Doch wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Partei eben diese Kriterien der Verfassungswidrigkeit erfüllen könnte, sind wir als Abgeordnete des Deutschen Bundetags berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, der zur Überprüfung jenes Erfüllen der Kriterien führen soll.

Genau dafür setze ich mich ein. Mit vielen anderen Abgeordneten habe ich einen „Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Alternative für Deutschland“ unterschrieben, welchen ich, dass ist mir in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, mitinitiiert habe.

Demnach setzen wir uns dafür ein, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht beantragen soll, zu prüfen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Insofern unterstütze ich es ausdrücklich, dass gestern über das Thema im Deutschen Bundestag debattiert wurde. 

Ich bin fest davon überzeugt, als wehrhafte Demokratie müssen wir dem vom Grundgesetz vorgesehenen Schutz der Verfassung angemessen Rechnung tragen, denn die AfD wendet sich offensichtlich gegen die zentralen Grundprinzipien und -werte der freiheitlich demokratischen Ordnung dieses Landes und stellt somit eine konkrete Gefahr für Deutschland dar. Dem ersten Artikel unseres Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, welcher als eine Art „Grundklausel“ für jegliche Akteure, Funktionäre und allgemein Bürger:innen in unserem Land gelten sollte, missachtet die AfD, gemessen an den Worten und Taten ihrer Mitglieder. 

Letztendlich bin ich als Abgeordneter meinem Gewissen verpflichtet und dieses bringt mich eben genau dazu, undemokratische, hassschürende Kräfte mit allen rechtsstaatlichen Mitteln einschränken zu wollen. 

Ich hoffe damit wird deutlich, welche Bedeutung dieser Antrag für mich als Politiker, aber auch für mich als Mensch, hat.

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