Frage von Stephan B. • 24.03.2009
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DIE LINKE
• 22.04.2009

(...) Das Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB) unterscheidet sich zum BGB in der Zugrundelegung und Anwendung des Römischen Rechts, bspw. im Verhältnis Grundstückseigentümer zum Eigentum von Gebäuden auf fremdem Boden. (...)

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DIE LINKE
• 04.03.2009

(...) Soweit die gefälschte Überschrift und die damit verbundene Umdeutung meines Interviews in der STZ zu Verletzungen bei DDR-Opfern oder deren Angehörigen geführt haben, muss ich dafür um Entschuldigung und um Vergebung bitten. Ich will und wollte weder Opfer verhöhnen noch das schreiende Unrecht in der DDR verleugnen. Ich wollte differenziert und ehrlich antworten und nicht – wie nun behauptet wird – Wahltaktisch. (...)

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DIE LINKE
• 04.03.2009

(...) ich danke Ihnen für Ihre Frage, denn Sie gibt mir die Möglichkeit auch hier noch einmal in aller Deutlichkeit darzustellen, dass ich die Toten an der innerdeutschen Grenze nicht leugne, sondern die Geschehnisse nachdrücklich verurteile. Jeder Tote war einer zu viel und kein Einziger war durch irgendeinen Grund zu rechtfertigen. (...)

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