Frage an Bodo Ramelow von Stephan B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ramelow,
in dem Interview mit der Südthüringer Zeitung, das wegen Ihrer Nichtverwendung des politischen Begriffs "Unrechtsstaat" für die DDR in der Stichwortpresse für einiges Aufsehen gesorgt hat, haben sie u.A. die These vertreten, dass das Arbeitsgesetzbuch der DDR "als Gesetzestext in seiner Gesetzeslogik wesentlich besser und schlüssiger als die entsprechenden, völlig unübersichtlichen Vorschriften aus Westdeutschland" seien. Ebenso heben Sie das Zivilgesetzbuch und das Baugesetzbuch hervor.
Die entsprechenden Inhalte gibt es auf
http://www.verfassungen.de/de/ddr/arbeitsgesetzbuch77.htm (AGB)
http://www.verfassungen.de/de/ddr/zivilgesetzbuch75.htm (ZGB)
Mich würde interessieren, welche Textstellen, Textformen oder Inhalte davon ihrer Meinung nach den entsprechenden Gesetzen aus der BRD voraus sind.
Mit freundlichem Gruß,
Stephan Beyer
Sehr geehrte Herr Beyer,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie gerne auf meine Beantwortung einer ganz ähnlichen Frage auch auf abgeordnetenwatch.de hinweisen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bodo_ramelow-650-5733--f169682.html#frage169682
Das Beispiel des Arbeitsgesetzbuches ist selbst erklärend. Das Baugesetzbuch der DDR zeigt seine Vorteile beim Thema "Garagen und Datschen" sowie der Legalisierung von Gartenlauben bzw deren Nutzung als Wohnort, analog der Bremer Regelung, die nach dem Krieg in die Bremische Verfassung aufgenommen, aber leider nicht beispielgebend für den Einigungsvertrag wurde. Da hätten die Regeln des Baugesetzes wirklich weitergeholfen und viel Streit in den neuen Länder vermieden.
Das Zivilgesetzbuch der DDR (ZGB) unterscheidet sich zum BGB in der Zugrundelegung und Anwendung des Römischen Rechts, bspw. im Verhältnis Grundstückseigentümer zum Eigentum von Gebäuden auf fremdem Boden. Das sind Bereiche, die bei der deutschen Einheit positiv hätten übernommen werden können. So hätte auch vielen Bürgerinnen und Bürgern in den neuen Bundesländern das Gefühl vom "Anschluss" bzw. von der "Übernahme" in die Bundesrepublik Deutschland genommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow