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Bodo Ramelow
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Frage von Felix H. •

Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen (thüringischen) Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?

Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH und der folgenden Monografie aus dem Jahr 1932) nicht unabhängigen (thüringischen) Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, daher keine EU-weiten Haftbefehle ausstellen dürfen?

https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845244587/die-geschichte-der-staatsanwaltschaft-in-deutschland-bis-zur-gegenwart?l=de

Unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht hat der EuGH den deutschen Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit, wie in Sachsen auch, keine Justizbehörden seien (Urt. v. 27.5.19). Mit der gleichen Begründung hat der EuGH den deutschen (und damit auch den thüringischen) Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt (Urt. v. 24.11.20). https://www.bundestag.de/resource/blob/976306/459d0ec2492bcd363f7c00af667a0ee5/WD-7-081-23-pdf-data.pdf Wie sieht's in Thüringen aus?

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Sehr geehrter Herr H.,

die Frage nach der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften, insbesondere in Thüringen, ist eine ernstzunehmende Herausforderung, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene kontrovers diskutiert wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinen Urteilen klargestellt, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund ihrer Weisungsgebundenheit keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer unabhängigen Justiz. In Thüringen arbeiten wir bereits seit der Regierungsübernahme der rot-rot-grünen Koalition im Jahr 2014 daran, die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. Das Justizministerium hat Leitlinien erlassen, die den Einsatz von Weisungen stark einschränken und sicherstellen, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Ermittlungen weitgehend unbeeinflusst führen können. Diese Selbstbeschränkung ist ein Ausdruck unseres Engagements für eine unabhängige Justiz. Gleichzeitig unterstützen wir als Partei Die Linke die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Reform der §§ 146 und 147 GVG. Unser Ziel ist es, die Weisungsbefugnisse auf das notwendige Maß zu beschränken und sicherzustellen, dass sie nur noch zur Korrektur rechtmäßiger Abläufe genutzt werden. Diese Reform würde eine schriftliche Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Weisungen vorschreiben, um Missbrauch vorzubeugen. Die von Ihnen angesprochene Problematik zeigt, dass eine Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften dringend notwendig ist. Wir setzen uns daher im Thüringer Landtag und auf Bundesebene dafür ein, dass die Weisungsabhängigkeit reduziert und die Justizbehörden in ihrer Funktion gestärkt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Ramelow

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