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Bodo Ramelow
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Frage von Falko M. •

Frage an Bodo Ramelow von Falko M. bezüglich Jugend

Werter Herr Ramelow,

gerade im Moment wird ja darüber diskutiert, dass die Regelleistung für Kinder nicht bedarfsdeckend ist und sich die Festlegung dieser auch nicht am tatsächlichen Bedarf von Kindern orientiert. Dies trifft insbesondere Kinder in Kindertagesstätten und Schulkinder, da u.a. die tatsächlichen Kosten der Essensversorgung die dafür im Regelsatz enthaltenen Beträge deutlich übersteigen. Mal ganz davon abgesehen, dass die Kosten für Grundnahrungsmittel allgemein enorm gestiegen sind.

So sind in den 2,70€/Tag der Essensversorgung der Kindertagesstätte für Frühstück und Mittagessen im Regelsatz aber nur 1,47€ enthalten: Vollverpflegung = 35% des Regelsatzes von 211€ = 2,46€/Tag bei 30 Tagen, Anteile davon für Mittagessen 40% = 0,98€ und Frühstück 20% = 0,49€.

Gleiches gilt für die Mittagsversorgung in der Schule. Für Mittagessen ist im Regelsatz für unter 15jährige nur 0,98€ enthalten (s.o.), ab 15 Jahren sind es dann: Vollverpflegung = 35% des Regelsatzes von 281€ = 3,28€/Tag bei 30 Tagen, Anteile davon für Mittagessen 40% = 1,31€.

Die Eltern sind so gezwungen, diese Essensversorgung aus ihrem Regelsatz zu bezuschussen.
Sollte dann nicht wenigstens die Kostenbeteiligung dieser Kinder an der Essensversorgung in Schulen und Kindertagesstätten nur gemäß den im Regelsatz dafür enthaltenen Beträgen statt finden? Oder ganz kostenfrei sein? Wofür tritt ihre Partei hierbei ein?

Das zweite große Problem ergibt sich aus dem im Regelsatz nicht enthaltenen Schulbedarf für Schulkinder. So sind die Eltern gezwungen, jährlich zwischen 50€ und 150€ pro Kind für Arbeitshefte, Kopiergeld und andere Verbrauchsmaterialien, die von den Schulen zur Unterrichtsdurchführung von den Eltern gefordert werden, an diese zu zahlen. Dabei sind Umschläge, Schreibhefte, Hefter, Stifte uvm. was das Kind ebenfalls zum Unterricht benötigt, noch gar nicht enthalten.

Sollte hier nicht dringend eine jährliche Einmalzahlung für diesen ungedeckten Bedarf eingeführt werden?

MfG
Maiwald

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Sehr geehrte/r Frau/Herr Maiwald,

DIE LINKE teilt Ihre Analyse und Ihre Forderungen.
Reden, Studien und Krokodilstränen über Kinderarmut hat es nun genug gegeben. War 1965 noch jedes 75. Kind auf Sozialhilfe angewiesen, so ist es heute jedes sechste. Es ist unerträglich, dass über 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche durch zu geringe Hartz IV-Regelsätze keine ausreichenden Mittel für Ernährung, Bildung, Schulkosten, Kleidung und Freizeit haben. Unter 14-jährige wurden auf das Niveau von Säuglingen gestellt und Jugendlichen ab 14 Jahre der besondere Wachstumsbedarf aberkannt. Diese Kürzungen wurden bewusst von Rot-Grün eingeführt und bewusst von Schwarz-Rot fortgesetzt. Sie müssen endlich zurückgenommen werden!

Deshalb brauchen wir eine bedarfsorientierte Kindergrundsicherung. DIE LINKE fordert eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut durch eine bedarfsorientierte Grundsicherung für Kinder, die zumindest deren Existenzminimum von 420 Euro absichert. Ein Ausbau des Kinderzuschlags wäre hierzu ein erster Schritt. Denn damit werden zunächst Kinder aus der Sozialhilfe geholt. Gleichzeitig mit einer Kindergelderhöhung auf 200 Euro muss der Hartz IV-Regelsatz für Kinder unverzüglich angehoben und zu einem kindgerechten Regelsatz entwickelt werden. Damit Kinder nicht mehr gezwungen sind Suppenküchen aufzusuchen, müssen sich Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Familien an deren Bedarf orientieren. Im ersten Schritt müssen die Kinder-Regelsätze auf rund 300 Euro angehoben werden. Generell ist eine konkrete kinderspezifische Bedarfsanalyse notwendig, da der heutige abgeleitete Regelsatz für Kinder deren spezifische Bedarfe nicht erfasst und auch nicht abdeckt. Bei der Erhebung müssen die Kosten für eine gesunde Ernährung, Kleidung, Schulbesuch und Teilnahme an kulturellen Angeboten einbezogen werden. Der Staat muss den Kindern garantieren, dass sie gesund aufwachsen, freien Zugang zu guter Bildung haben und gleichberechtigt am alltäglichen Leben teilhaben können.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass es ein beitragsfreies, gesundes Mittagessen und die Wiederherstellung der Lernmittelfreiheit gibt (dazu gehören nicht nur die direkten Schulmaterialkosten, sondern selbstverständlich auch die Schulverkehrskosten).

Solange und soweit die Länder - die nach unserer Kompetenzordnung für das Schulwesen zuständig sind - eine kostenfreie Verpflegung sowie Lernmittelfreiheit nicht gewährleisten, sind wir der Meinung, dass der Bund über das SGB II einspringen muss. Es kann nicht sein, dass die Kinder von Hartz IV Beziehenden für die Streitigkeiten zwischen den verschiedenen politischen Ebenen büßen müssen. Es sollten also entsprechende Regelungen gefunden werden, damit die Beteiligung an Mittagessen sowie die Finanzierung für Lernmittel über das SGB II finanziert werden können.

Langfristig ist das Problem der Kinderarmut aber nur zu beseitigen, wenn man bei den Ursachen ansetzt. Arme Kinder haben fast immer auch arme Eltern. Nur mit einem flächendeckenden Mindestlohn von wenigstens 8,44 pro Stunde, einem Maßnahmepaket gegen Lohndumping und eine Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes auf mindestens 435 Euro wird sich das Problem der Kinderarmut lösen lassen. Daher unterstützen wir Ihre Forderungen und setzen uns gemeinsam mit Ihnen für deren Durchsetzung ein.
Haben Sie Interesse an den detaillierten Konzepten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag? Auf unserer Homepage erfahren Sie mehr: www.linksfraktion.de

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

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