Frage an Bodo Ramelow von Tim I. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ramelow,
in Ihrer Antwort an Herrn Kremer vom 14.03.08 schrieben Sie:
"[I]ch bin der Überzeugung, dass ein zentrales Waffenregister Straftaten verhindern kann. Wenn beispielsweise die Polizei zu einem Einsatz in eine Wohnung gerufen wird, sollte sie wissen, ob in dieser Wohnung Waffen vorhanden sind. Die Situation kann dann völlig anders eingeschätzt werden."
Mein Einwand gegen dieses Argument: Nach Schätzungen des BMI und der Gewerkschaft der Polizei sind doppelt so viele illegale wie
legale Schusswaffen im Umlauf, die nirgends registriert sind (siehe die Stellungnahme des Sachverständigen Prof. Dr. Heubrock vom Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen, Seite 2 unter http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/Stellungnahme04.pdf ).
Daher muss sich die Polizei, wenn sie "Hausbesuche" macht, generell so verhalten, als sei die aufzusuchende Person Waffenbesitzer. Die Situation kann also nicht nur aufgrund eines vorhandenen oder nicht vorhandenen Eintrags im Waffenregister beurteilt werden, da die aufzusuchende Person auch über illegale, nicht registrierte Waffen verfügen könnte - und dies mit statistisch gesehen doppelter Wahrscheinlichkeit. Was sagen Sie zu diesem Einwand?
Mit freundlichen Grüßen,
Tim Ingold
Sehr geehrter Herr Ingold,
der Besitz illegaler Schusswaffen ist ein Verbrechen und muss als solches geahndet werden. Das steht außer Frage.
Mir erschließt sich aber nicht, wie daraus ein Schluss auf die Regelungsnotwendigkeit bezüglich legaler Waffen gezogen werden kann. Die Gefahr durch illegale Waffen ändert doch nichts an der Gefahr durch legale Waffen. Und natürlich macht es einen Unterschied, ob die Polizei weiß, dass eine Schusswaffe im Haushalt ist oder ob sie nur mit gewisser Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann. Ich sage doch nicht, dass dies der einzige Aspekt sei, der zur Einschätzung einer solchen Situation bedacht wird.
Wenn Sie selbst sagen, eine Person, die eine registrierte Schusswaffe besitzt, habe mit doppelter Wahrscheinlichkeit auch illegale Waffen, dann ist es doch besonders wichtig zu wissen, dass die Person überhaupt Waffen besitzt. Ich sehe darin keinen Einwand zu meiner Position.
Mein Standpunkt ist: Waffen müssen prüffähig sein. Legale Waffen müssen registriert werden, damit jederzeit klar ist, wem sie zuzuordnen sind. Und wie bereits in meiner Antwort an Herrn Kremer formuliert, würde ich mir wünschen, es gäbe mehr Waffenfreunde, die untereinander kritisch beobachten, anstatt in der Öffentlichkeit zu versuchen, die Gefahr durch Waffen kleinzureden.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow