Sollten nicht mehr Obduktionen nach Corona-Impfungen durchgeführt werden?
Sehr geehrter Herr N.,
ich danke Ihnen für Ihre über das Portal abgeordnetenwach.de gestellte Frage und Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne lasse ich Ihnen auf diesem Weg eine Antwort zukommen.
Nach meinem Verständnis besteht schon heute eine im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerte Meldepflicht für schwerwiegende Reaktionen nach einer Impfung. Hierzu gehört auch der Fall, dass ein Mensch stirbt. Aussagen, dass man zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu wenig über Nebenwirkungen wissen und die Gefahren des Impfens unterschätzen würde, werden vor diesem Hintergrund seitens des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) zurückgewiesen. Auch ich gehe daher davon aus, dass es in diesem Zusammenhang keine auffälligen Häufungen oder Dunkelziffern von Todesfällen durch Covid-19-Impfungen gibt.
Abschließend kann ich Ihnen noch empfehlen, sich bei Interesse auf den Webseiten der zuständigen Institutionen und Behörden über die aktuellen Sachstände zu informieren. So bieten beispielsweise das Paul-Ehrlich-Institut und das Robert-Koch-Institut ausführliche Informationen bezüglich der Sicherheit von Impfungen an. Das PEI stellt in diesem Zusammenhang auch Sicherheitsberichte über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen zur Verfügung.
Für einen weiterführenden Austausch bezüglich der Pandemie oder auch zu anderen Themen stehe ich allen Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises gerne jederzeit in meiner regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunde zur Verfügung. Hier bin ich immer unmittelbar ansprechbar und erreichbar. Sie können mich hierzu gerne jederzeit unter der E-Mail-Adresse bjoern.simon@bundestag.de kontaktieren.
Herzliche Grüße
Björn Simon