Frage an Björn Simon von Mark O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo, ich bin ein unbescholtener Legalwaffenbesitzer, hinter bzw. neben mir stehen in Ihrem Wahlkreis sehr viele Menschen die das gleiche Hobby wie ich betreiben, ob als Sportschütze oder auch als Jäger.
Wie stehen Sie zum derzeitigen Waffenrecht in Deutschland?
Ist es aus Ihrer Sicht zu streng, oder ist es zu locker?
Was haben die bisherigen Verschärfungen in Bezug auf die Sicherheit gebracht?
Wie sind legale Waffen im Vergleich zu illegalen Waffen an Gefährlichkeit aus Ihrer Sicht zu bewerten?
Ich würde mich sehr über Antworten von Ihnen dazu freuen und diese dann gerne mit Freunden diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Otto,
ich danke Ihnen für Ihre über abgeordnetenwatch.de gestellte Frage und Ihr
Interesse an meiner politischen Arbeit. Gerne will ich im Folgenden kurz
auf die Themen Waffenbesitz und Waffenrecht eingehen, auf die ich bereits
in einer weiteren Antwort auf eine ähnliche Frage über abgeordnetenwatch
eingegangen bin.
Ich kann Ihnen zunächst versichern, dass ich der Meinung bin, dass die
überwiegende Mehrheit der Legalwaffenbesitzer überaus verantwortungsvoll
mit ihren Waffen umgeht. Ich will mich daher als Bundestagsabgeordneter
dafür einsetzen, dass Waffenbesitzer nicht unter Generalverdacht gestellt
werden. Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochenen gesetzlichen
Rahmenbedingungen bin ich zudem der Ansicht, dass sich das geltende
Waffenrecht in der Praxis bewährt hat und es weder zu strikt noch zu locker
ist. Damit ist in meinen Augen weder eine allgemeine Verschärfung
notwendig, noch eine allgemeine Liberalisierung.
Da das Waffenrecht – wie andere Rechtsgebiete auch – einer fortlaufenden
Evaluierung unterliegt, kann es natürlich immer zu einer Gesetzesänderungen
kommen. Wie ich in einem solchen Fall abstimmen würde kann ich zum jetzigen
Zeitpunkt pauschal nicht beantworten. Hier würde ich als
Bundestagsabgeordneter die entsprechenden Änderungen natürlich zunächst mit
der gebotenen Sorgfalt prüfen. Dennoch kann ich Ihnen schon heute sagen,
dass ich eine Balance zwischen den Interessen der öffentlichen Sicherheit
und denen der Jäger, Sportschützen und Waffensammler finden und dabei den
besonnenen Kurs der CDU beibehalten will, Waffenbesitzer nicht unter
Generalverdacht zu stellen und die Gesetzgebung nicht systematisch zu
verschärfen.
Im Hinblick auf Ihre Frage nach dem Nutzen der bisherigen Verschärfungen
kann ich nur auf die jüngste Änderung des Waffengesetzes (WaffG) aus dem
Sommer dieses Jahres eingehen, da ich mich als Kandidat für den Deutschen
Bundestag schon bewusst mit der Änderung auseinandergesetzt habe. Hier bin
ich der Ansicht, dass überholte Vorgaben bezüglich der Aufbewahrung von
Schusswaffen und Munition der Überarbeitung bedurften. Auch musste das
Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst
werden, wobei umfassende Besitzstandsregelungen eingepflegt wurden.
Die Änderung des WaffG hat übrigens ebenso die von Ihnen angesprochenen
illegalen Waffen thematisiert. Um deren Zahl zu verringern, wurde eine
befristete Strafverzichtsregelung bei einer Abgabe dieser illegalen Waffen
und ebensolcher Munition eingefügt. Das begrüße ich und erhoffe mir einen
ähnlichen Effekt wie im Jahr 2009, als es bereits eine solche Amnestie
gegeben hat. Damals waren bundesweit rund 200 000 Schusswaffen abgegeben
worden. Daher glaube ich, dass sich die Regelung auch dieses Mal bewähren
und ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit sein wird.
Ich hoffe dass meine Antwort hilfreich für Sie war.
Herzliche Grüße
Björn Simon