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Björn Simon
CDU
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Frage von Ulrike B. •

Wie werden Sie abstimmen bei der letzten Abstimmung des alten Bundestages zur geplanten Aufhebung der Schuldenbremse?

Sehr geehrter Herr Simon,

am 23.2.25 habe ich CDU gewählt, weil ich den Aussagen von Herrn Merz vertraut habe und ich einen echten Politikwechsel wollte. Nicht nur ich bin bitter enttäuscht worden. Ich protestiere ausdrücklich gegen das Vorgehen von Herrn Merz! Vor allem protestiere ich gegen die Aufnahme des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 in das Grundgesetz und gegen die Aufnahme der unfassbar hohen Summe an Schulden, ohne dass vorher überhaupt "die aktuelle Kassenlage" geprüft worden wäre, also das mögliche Einsparpotential.

Ich habe 7 Enkelkinder. Sie sollen nicht schlechter leben als wir. Ein ganzes langes Berufsleben habe ich dafür gearbeitet, dass es ihnen so gut geht wie unserer Generation. Klimaschutz ist eine globale Aufgabe. Er sollte deshalb nicht zum Staatsziel unseres Landes werden bei einem Anteil Deutschlands an der globalen CO2-Emission von 1,8 %.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

 

ich darf Ihnen auf diesem Weg zunächst herzlich für Ihre Mail zur gestrigen Abstimmung im Deutschen Bundestag und auch für Ihr Vertrauen bei der Bundestagswahl danken. Gerne will ich Ihnen im Folgenden eine Rückmeldung zukommen lassen. 

 

Ich kann Ihnen zunächst versichern, dass ich Ihren Unmut sehr gut nachvollziehen kann. Auch ich wurde von den Plänen überrascht und habe mich daher in den vergangenen Tagen in den zuständigen Fachausschüssen, dem Plenum und auch unserer CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv und im Detail mit den einzelnen Vorhaben auseinandergesetzt. Dabei habe ich auch immer wieder die vielen Zuschriften aus meinem Wahlkreis in die Debatten eingebracht, von denen viele – wie auch Ihre – kritisch waren, andere die Pläne wiederum als notwendig erachtet haben. Abschließend habe ich mich nach sorgfältiger Abwägung aller Argumente und auch nach vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern dazu entschieden, den Änderungen des Grundgesetzes gestern zuzustimmen.

 

Ich bin der Ansicht, dass insbesondere die Investitionen in die Verteidigung dringend geboten sind. Angesichts der nun in jeder Hinsicht besorgniserregenden Sicherheitslage in Europa dulden weitreichende Entscheidungen und damit auch die vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes jetzt keinen Aufschub mehr. Viele Bürgerinnen und Bürger erwarteten aber auch zu Recht, dass wir zugleich etwas für die Infrastruktur, für die Schulen, für die Krankenhäuser und für die Verkehrswege tun. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur schaffen wir daher die Grundlagen für umfassende Verbesserungen der Infrastruktur und für die Erreichung der Klimaziele Deutschlands. Eine bessere Infrastruktur ist die Voraussetzung für eine neue wirtschaftliche Dynamik in unserem Land und nicht zuletzt für ein Land, das wieder funktioniert. Vor dem Hintergrund der immer größer werdenden wirtschaftlichen Herausforderungen in unserem Land halte ich die Entscheidungen daher für ein nicht unkritisches, aber vertretbares Gesamtpaket. Wir haben aus der demokratischen Mitte unseres Parlaments heraus eine gemeinsame Lösung für die Zukunft unseres Landes entwickelt. Das erwartet die Bevölkerung – gerade in Krisenzeiten.

 

Auch klar ist aber: Wenn wir die gegenwärtigen Herausforderungen bestehen wollen, dürfen die nun getätigten Beschlüsse nicht als Deckmantel für die Probleme in unserem Land missbraucht werden. Keine der Herausforderungen, welche die Ampelkoalition hat scheitern lassen, ist mit den Sondervermögen gelöst. Wir brauchen dringend strukturelle Reformen, die unser Land wieder schneller, effizienter und erfolgreich machen. Ohne diese wichtigen Reformen wird das nun zur Verfügung stehende Geld nicht vernünftig abfließen und die Sondervermögen werden ad absurdum geführt. Hierzu muss sich die zukünftige Bundesregierung klar bekennen. 

 

Wichtig zu betonen ist zudem, dass fiskalische Disziplin in Deutschland auch weiterhin wichtig bleibt. Wir sind fest entschlossen, die europäischen Fiskalregeln einzuhalten. Auch mit Blick auf die Investitionen in den Klimaschutz gilt zu betonen, dass die diesbezügliche Verfassungsänderung keineswegs den Weg für neue Klagemöglichkeiten frei macht. Das Jahr 2045 steht deshalb auch allein im Zusammenhang mit dem Verwendungsnachweis der zusätzlichen Investitionen aus dem Sondervermögen im Grundgesetz und nicht als neues Staatsziel.

 

Abschließend kann ich Ihnen erneut versichern, dass ich Ihren Unmut nachvollziehen kann und die neuen Schulden auch selbst kritisch sehe. Dennoch bin ich der Ansicht, dass sie in der Abwägung alternativer Szenarien das kleinere Übel sind. 

 

Ich hoffe, dass meine Antwort hilfreich war.

 

Herzliche Grüße

 

Björn Simon

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