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Frage von Peter M. •

Frage an Björn Sänger von Peter M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Sänger,

Kontostände sind nichts anderes als Zahlungsversprechen, von denen bereits im Voraus feststeht, dass sie nicht eingehalten werden können. Vom praktischen Standpunkt her gesehen könnte man es als ungedeckten (bzw. kaum gedeckten) Scheck sehen. Wenn Sie als Privatperson einen ungedeckten Scheck ausstellen, dann fällt das unter (schweren) Betrug (StGB §147 Abs. 1). Banken machen das mit jeder Kreditgewährung. Banken haben somit das Recht zum schweren Betrug ohne Rechtsfolgen. Prof. Franz Hörmann drückt es so aus: "Es gibt ein systemisches Betrugsmodell einer Institution, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird."

Prof. Franz Hörmann: "Wenn man Geld aus Luft erfindet und das, was vorher noch nicht existiert hat, verzinst weitergibt und dinglich absichern lässt, dann ist das, wenn das Geschäftsmodell schief geht, in Wahrheit ein Enteignungsmodell. Das ist auch der Hintergrund des Bankgeheimnisses. Banken können überhaupt nicht offen legen, wo beispielsweise die Zinsen für Sparbücher, Bausparverträge oder Sonstiges herkommen. Denn wenn sie das täten, müssten sie zugeben, dass das alles in Wirklichkeit verkettete Pyramidenspiele sind."

Wieso ist das in unserem Land möglich?
Mfg.
P.Maier

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Maier,

ehrlich gesagt kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen. Ich glaube nicht, dass das Bankgeheimnis dazu dient, verkettete Pyramidenspiele zu decken. Ich bin der Meinung, dass wir durchaus ein gut funktionierendes Banken- und Kreditwesen in Deutschland haben. Die Bankenaufsicht wird in Deutschland auf Grundlage verschiedener Gesetze wie dem Kreditwesengesetz und dem Bundesbankgesetz sicher gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger