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Björn Sänger
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Frage von Erik W. •

Frage an Björn Sänger von Erik W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Sänger,

im Deutschalndfunk wurde heute ein Interview mit Herrn Giegold gesendet, in welchem dieser erklärt, dass die FDP die Steueroasen verteidigen würden ( http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/1242922/ http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2010/08/07/drk_20100807_0751_aee5032a.mp3 ). Auch ich hatte zugegebenermaßen schon einen ähnlichen Eindruck und hätte daher folgende Fragen an Sie:
- Sieht die FDP die Förderung von Steueroasen, wie z.B. der Schweiz, als positiv für die Entwicklung der Bundesrepublik an oder sollen mit dieser Politik möglicherweise die Einzelinteressen von FDP-Wählern vertreten werden?
- Mehrere FDP-Politiker (Kubiki, Goll) hatten vorgeblich rechtsstaatliche Bedenken, wenn für möglicherweise rechtswidrig erlangte Beweismittel gegen Steuerkriminelle Belohnungen gezahlt werden. Gibt es einen speziellen Grund, weshalb diese rechtsstaatlichen Bedenken bestehen, wenn eine Vielzahl von deutschen und Schweizer Steuerkriminellen betroffen sind, wenn aber einzelne Drogenhändler von einer gleichen Praxis betroffen sind, keine rechtsstaatlichen Bedenken von Ihrer Seite bisher geltend gemacht wurden?
- Würden Sie einen Zusammenhang darin sehen, wenn der Herr Giegold zunächst feststellt, das sich Ihre Partei vor allem Steueroasen wie der Schweiz verpflichtet sieht und gleichzeitig Ihr Parteivorsitzender vielfach im Auftrag von Schweizer und liechtensteinischen Banken Vorträge mit wenig messbarem Erfolg aber mit guter Bezahltung gehalten hat ( http://bazonline.ch/ausland/europa/Zuercher-Vortrag-bringt-Westerwelle-in-Erklaerungsnot/story/20095013 ).

Mit freundlichen Grüßen Erik Wille

Portrait von Björn Sänger
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wille,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Steuerhinterziehung muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Jedoch sehe ich den Ankauf von Steuerdaten-CDs kritisch. Meiner Überzeugung nach darf der Staat durch Kauf des Datenträgers keine Straftäter belohnen, sondern muss sich an geltendes Recht halten. Ich glaube kaum, dass ein Anbieter solcher CDs die Daten legal beschafft hat.

Daher muss der Ankauf von Steuerdaten-CDs eine Ausnahme sein und in jedem Einzelfall muss juristisch geprüft und entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger