Frage an Björn Sänger von Stefan S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Sänger,
im Jahr 2005 wurde für die Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer die sog. Pauschalierung eingeführt. Danach erhält z. B. der Berufsbetreuer ab dem 2. Jahr der Betreuung bei unvermögenden im Heim lebenden Betreuten 2 Std. pro Monat. Bei Qualifizierung des Betreuers durch Hochschulstudium sind dies 44,- € BRUTTO, d.h. ohne Umsatzsteuer 73,95 €. Weitere Auslagen wie Fahrtkosten, Porto etc. werden nicht gesondert erstattet. Bei Mehrwertsteuererhöhung von ursprünglich 16 % bei Einführung des Gesetzes auf jetzt 19 % wurden die Bruttosätze nicht verändert. Bezogen auf 5 Jahre bei einer durchschnittlichen Preissteigerung von angenommen 2 % sowie der Erhöhung der Umsatzsteuer von 3 % ergibt dies eine Nettoveringerung von 13 % !
Wann ist mit einer angemessenen Erhöhung aller Vergütungssätze zu rechnen?
Der Gesetzgeber erwartet verantwortungsvolle Arbeit, oftmals mit alten, kranken oder psychisch kranken Menschen einschließlich eines Mindestmasses an persönlicher Betreuung. Bei Betreuungen im Umkreis von ca. 30 km in einem Flächenlandkreis ist inzwischen praktisch nicht mehr wirtschaftlich Berufsbetreuung durchzuführen.
Sieht der Koalitionsvertrag hier in dieser Legislaturperiode eine Erhöhung vor?
Vielen Dank für eine möglichst konkrete Antwort!
Sehr geehrter Herr Siebers,
die Arbeit der Berufsbetreuer/ -innen stellt einen wichtigen Baustein unseres sozialen Rechtsstaates dar. Die FDP-Bundestagsfraktion ist sich dieser wichtigen, gar unerlässlichen Aufgaben der Berufsbetreuer/ -innen bewusst.
Eine qualifizierte Beratung, wie wir sie von den Berufsbetreuer/ -innen erwarten ist dabei nicht zum Nulltarif zu erlangen. Schon im Rahmen des 2. Betreungsrechtsänderungsgesetzes in der letzten Wahlperiode haben wir kritisch auf die gefundene Lösung bei den Zeitansätzen und der Vergütungshöhe hingewiesen. Ob diese den Ansprüchen, die wir an die Arbeit von Betreuern stellen, gerecht wird, erschien fraglich.
Der Deutschen Bundestag hat sich zuletzt im Mai 2007 mit dem Thema auseinandergesetzt. Die FDP-Bundestagsfraktion erklärte in diesem Zusammenhang im Rechtsausschuss, dass es der Sache nach angemessen sei, sich über die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf die Inklusivstundensätze der Betreuer/ -innen Gedanken zu machen, da ein reales Absinken der Einnahmen eintreten werde. Der von der Bundesregierung vorzulegende Evaluationsbericht zu der Gesamtproblematik der Vergütung sei jedoch zunächst abzuwarten. . Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat Ende April 2009 den Endbericht der Evaluation des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vorgelegt. Die Ausgaben der Landesjustizverwaltungen für die berufliche Betreuung sind danach gestiegen. Dies resultiere zum einen aus der steigenden Anzahl beruflicher Betreuungen, zum anderen aus einer Erhöhung der Kosten pro beruflicher Betreuung. Die Ergebnisse dieser Studie sind auch unter Beteiligung der Berufsbetreuer zu erörtern.
Die Betreuung als Freien Beruf einzuordnen hängt unmittelbar mit der Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer zusammen. Der Bundesfinanzhof hat 2004 entschieden, dass Berufsbetreuung eine gewerbliche Tätigkeit sei. Ich selbst habe Berufsbetreuer bisher als Berufsgruppe erlebt, die den Grundsätzen freier Berufe zumindest sehr nahe stehen. Die FDP setzt sich dabei grundsätzlich für die freien Berufe mit Nachdruck ein. Auch dieser Punkt muss daher im Rahmen der Auseinandersetzung bei der Vergütung der Berufsbetreuer/ -innen umfassend diskutiert werden.
Trotz knapper Kassen auch in den öffentlichen Haushalten werden wir auch in Zukunft dafür sorgen, das in uns gesetzte Vertrauen vor allem auch im Interesse der Betreuten nicht zu enttäuschen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Sänger