Björn Matthias Jotzo, 2021
Björn Matthias Jotzo
FDP
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Frage von Elke K. •

Frage an Björn Matthias Jotzo von Elke K. bezüglich Gesundheit

Lieber Herr Jotzo,

bitte, bitte, bitte sagen Sie, dass Ihr Vorschlag in der Antwort an Herrn Heise mit den Restaurants und den ungeraden Hausnummern und mit dem jeden zweiten Tag usw. nur ein dummer Scherz war... Ja, war es doch, oder etwa nicht?
Mit dem von der FDP geforderten Bürokratieabbau lässt er sich jedenfalls nicht vereinbaren!

Freundlich grüßt
Elke Kleine-Büning

Björn Matthias Jotzo, 2021
Antwort von
FDP

Liebe Frau Kleine-Büning,

wie in meiner Antwort ausdrücklich angemerkt, handelt es sich bei dieser von mir aufgeworfenen Möglichkeit um eine lediglich als Beispiel angeführte Alternative zu einem Totalverbot des Rauchens in privaten Räumen. Sie greift weniger - nämlich nur halb so stark - in die Rechte der Gaststättenbetreiber ein, und wäre daher aus meiner Sicht schon deshalb gegenüber dem vielfach diskutierten Totalverbot vorzugswürdig.

Zum Thema Bürokratie: Ein Mehr an Bürokratie gegenüber einem Totalrauchverbot würde bei einer solchen Lösung staatlicherseits nicht entstehen. Die Durchsetzung sowohl eines totalen wie auch eines intermittierenden Rauchverbots obliegt in beiden Fällen den Wirtschafts- und/oder Ordnungsämtern. Wäre eine Lösung wie in dem Beispiel verwirklicht, müssten die kontrollierenden Dienstkräfte vor der Einzelkontrolle eines Betriebs jeweils die Hausnummer und das Kalenderdatum prüfen. Ein wesentlicher bürokratischer Mehraufwand entsteht daher seitens des Staates gegenüber dem Totalrauchverbot nicht.

Ein Mehraufwand entstünde seitens der Gastwirte, die Raucher nach wie vor zulassen wollen: Ihre Gäste wären an jedem zweiten Tag - etwa durch Schilder auf den Tischen - zum Nichtrauchen anzuhalten. Dieser Mehraufwand entstünde allerdings nur den Gastwirten, die das Rauchen an jedem zweiten Tag erlauben wollen. Es wäre daher ein Mehraufwand, der den Betroffenen immerhin die Möglichkeit offen lässt, an jedem zweiten Tag das Rauchen zu gestatten. Jeder Betreiber könnte selbst entscheiden, ob er den Mehraufwand oder die Rauchfreiheit wählt.

Ich will jedoch nicht missverstanden werden: Ungeachtet dieser Erwägungen halte ich ein staatlich verhängtes Rauchverbot in privaten Einrichtungen - sowohl teilweise als auch total - zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nicht für geboten. Ich meine auch nicht, dass die von mir unten aufgeworfene Möglichkeit schon ein Optimum darstellt. Ich will lediglich aufzeigen, dass es viele Möglichkeiten zwischen dem status quo und einem totalen Rauchverbot in der Öffentlichkeit gibt.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Bedenken hiermit ausräumen.

Mit besten Grüßen
Ihr Björn Jotzo