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Frage von Peter W. •

Frage an Björn Glienke von Peter W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Glienke,

ich habe eine Frage zu Ihren persönlichen Daten. Sie schreiben, Sie seien Studienrat und fügen in Klammern ein "erstes Staatsexamen" hinzu. Mir ist nicht klar, was das bedeuten soll.
Schließlich ist der Begriff "Studienrat" eine geschützte Amtsbezeichnung und sollten Sie nicht ein vom Staat ernannter StR sein, könnte diese Selbstbezeichnung einen Titelmissbrauch darstellen.
Deshalb würde mich jetzt schon interessieren, ob sie das erste Staatsexamen abgeschlossen haben, sich im Referendariat befinden oder als Studienrat nach einer Probezeit von drei Jahren im Schuldienst ernannt und verbeamtet wurden.
Gerade ein Abgeordneter, der sich für die Belange der Bildung einsetzt, sollte hier in meinen Augen genau in seinen Angaben sein, da es für mich als Bürger durchaus einen Unterschied macht, ob Sie an einer Schule längere Zeit unterrichten oder ein reines akademisches Studium vorweisen können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weber

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Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Frage. Sehr gerne sorge ich für mehr Klarheit, was damit gemeint ist.

Ich habe einen Studiengang begonnen, der nennt bzw. nannte sich: "Amt des Studienrats mit allgemein bildenden Fächern (L4)". Diese beiden Fächer sind in meinem Fall Geschichte und Informatik, eine Kombination die so heute bedauerlicherweise ohne weiteres nicht mehr zu belegen ist. Diesen Studiengang habe ich erfolgreich beendet mit dem Ersten Staatsexamen (die allgemein übliche und verständliche Bezeichnung, die auch übergreifend bei anderen Fächern verwendet wird) bzw. der Ersten Staatsprüfung (die allgemein eher ungebräuchliche, aber auch verwendete Bezeichnung).

Leider widersprechen sich diverse offizielle Beschreibungen und offiziellen Seiten, beispielsweise für angehende Lehrer der Senatsverwaltung des Landes Berlin, auf die ich an dieser Stelle gern verweise: http://www.berlin.de/sen/bildung/lehrer_werden/studium/ Dort schreibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft etwa in der Mitte der Seite: "Nach dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudium erfolgt eine Gleichsetzung des erworbenen Studienabschlusses mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt. [...] Ein erfolgreich abgeschlossenes dreijähriges Bachelorstudium und ein anschließendes zweijähriges Masterstudium führen zum
- Amt des Studienrates - allgemeinbildend -,
- Amt des Studienrates mit beruflicher Fachrichtung."
Wie Sie sehen, nutzt die Senatsverwaltung den Begriff anders und benennt den Abschluss aus der Universität als "Amt des Studienrates".

Auch die Universitäten verwenden diese Bezeichnung. Beispielsweise verwendet die TU Berlin die Formulierung im Lehramtsstudiengang Physik:
"... Mögliche Lehramtsabschlüsse sind:
- Studienrat (Physik 1. oder 2. Fach)
- Lehrer mit zwei Fächern (Physik 1. oder 2. Fach)
- Studienrat mit beruflichem Fach (Physik 2. Fach)"
http://www.physik.tu-berlin.de/einrichtungen/StudFach/lehramtsstudium/

Um dem Eindruck zuvor zu kommen, ich hätte das Referandariat schon beendet und würde mich mit fremden Titeln schmücken, habe ich die o.a. lesefreundliche Formulierung verwendet, die sie zitieren. Ich bin der Überzeugung, dass eine lesefreundliche, offiziell von der zuständigen Senatsverwaltung und den ausbildenden Universitäten verwendete und allgemein verständliche Formulierung verständlicher ist, als kryptisch klingende Bezeichnung, die kein Mensch versteht. Laut der Angabe der Senatsverwaltung für Bildung hätte ich auch direkt "Amt des Studienrates - allgemeinbildend" nutzen können, gegenüber der verwendeten Variante macht dies jedoch den Stand intransparenter und deutet unter Umständen falsches an. Deshalb habe ich extra diese Differenzierung in Form der Angabe des Examens vorgenommen, um hier keinen falschen Stand vorzutäuschen.

Um alle Unklarheiten zu beseitigen, habe ich eine Anfrage diesbezüglich bei der zuständigen Senatsverwaltung gestellt. Sobald ich eine Antwort erhalten habe und die Plattform es zulässt, würde ich noch einmal antworten.

Ihre zweite, implizite Frage nach Angaben zu einem "rein akademischen Studium" oder Praxiserfahrungen beantworte ich Ihnen auch gern.

Ein Unterrichten ist hierzulande auch möglich, wenn man nicht das Erste oder Zweite Staatsexamen hat. So bieten beispielsweise "Privatschulen" (offiziell: Schulen in freier Trägerschaft) Einstellungen nach pädagogischen Fähigkeiten an. Darüber hinaus gibt es im Land Berlin ein Instrument zur Einstellung von Vertretungslehrern für einen begrenzten Zeitraum, im Rahmen der so genannten Personalkostenbudgetierung. Über diesen Weg können Schulen in begrenztem Umfang eigenständig Personal "anwerben", beispielsweise mit Erstem Staatsexamen, oder mit z.B. Diplom-, Magister-, Master-, Bachelorabschlüssen oder auch Lehrkräfte im Ruhestand, in Elternzeit, Teilzeitbeschäftigte und viele weitere. Darunter fallen ebenso Studierende, wenn die Schulleitung diese Menschen für geeignet hält.

Während meines Studiums habe ich diese beiden Möglichkeiten genutzt und völlig eigenverantwortlich zusammen ca. 2 Jahre im selben Stundenumfang unterrichtet, wie dies auch im Referendariat geschieht. Daneben war ich studentischer Mitarbeiter an der Technischen Universität, was durchaus auch mit einigen Lehrerfahrungen einher geht. Nebenher war ich über 10 Jahre in der Jugendarbeit tätig - u.a. mit außerschulischer Bildungsarbeit und als Lehrender/Ausbildender -, habe in anderen Bildungseinrichtungen gearbeitet (Kita, Schulpraktika über die Studienanforderungen hinaus,...). Studieren bedeutet meines Erachtens, viele verschiedene Facetten kennenzulernen und verschiedene Erfahrungen aktiv zu machen und aus vielen Richtungen Dinge zu lernen, weit über den Tellerrand der Vorgaben hinaus.

Ob dies jetzt noch der Formulierung eines "reinen akademischen Studiums" entspricht, was auch immer dies im Rahmen der aktuellen Studienbedingungen sein soll oder nicht doch weitergehende aktive praktische Unterrichtserfahrungen sind, überlasse ich gern Ihrer Interpretation.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Björn Glienke