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Frage von Sebastian W. •

Frage an Björn Eggert von Sebastian W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Bezugnehmend auf die erste, von Ihnen noch nicht beantwortete Frage zu den Studiengebühren:

Ist ein erreichter Bachelorabschluss Ihrer Meinung nach bereits ein abgeschlossenes Erstudium?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Werk

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Werk,

auch ein konsekutiv an das Bachelor-Studium anschließendes Master-Studium ist Teil des "Erststudiums", selbst in dem Fall, dass mann zwischen Bachelor- und Master-Studium einige Zeit lang einer beruflichen Tätigkeit nachgeht. Entscheidend ist, ob es sich bei einem weiteren Studium um die Fortsetzung der ersten Ausbildung handelt oder nicht. Bei einem nicht-konsekutiven Master-Studium wird meist davon ausgegangen, dass dies nicht mehr Teil des "Erststudiums" ist. Entsprechend wird dies auch im Hochschulrahmengesetz (HRG) definiert.

Die SPD ist gegen Studiengebühren im Erststudium, um allen - auch finanziell schlechter gestellten - Menschen ein Hochschulstudium zu ermöglichen. Ich bin allerdings der Ansicht, dass auch ein Studium, das nicht unter die gängige Definition eines "Erststudiums" fällt, frei von Gebühren sein sollte. Es sprechen vielfältige Gründe dafür, auch bei einem "Zweitstudium" auf die Erhebung von Studiengebühren zu verzichten.

Wenn jemand die Entscheidung trifft, sich nach einem ersten Studium durch ein weiteres Studium wissenschaftlich weiterzuqualifizieren zu wollen, dann sollte dies nicht durch Studiengebühren behindert werden. Auch ohne Studiengebühren ist ein zweites Studium meist schon mit erheblichen Aufwendungen verbunden, z.B. Kosten für den Lebensunterhalt oder Verdienstausfälle.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Björn Eggert