Dr. Birke Bull-Bischoff
Birke Bull-Bischoff
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Frage von Wibke H. •

Frage an Birke Bull-Bischoff von Wibke H. bezüglich Energie

Sehr geehrte Frau Bull-Bischoff,

mich beschäftigt die EEG-Novelle sehr, weil ich mit einer viel besseren Unterstützung für erneuerbare Energien in Deutschland gerechnet hatte. Die jetzige halte ich für völlig unzulänglich.
Was werden Sie konkret unternehmen, um die EEG-Novelle zu ändern, damit unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können? Ich sehe nicht, wie wir als Land oder Bund unseren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten können, ohne den Ausbau und vor allem das Weitebetreiben von PV-Anlagen massiv voranzutreiben. Wie werden Sie im Bundestag stimmen?

Mit Dank für Ihre gute Arbeit und mit freundlichen Grüßen

Dr. Birke Bull-Bischoff
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Hachmann,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Auch wir, die Fraktion DIE LINKE im Bundestag, sind davon überzeugt, dass im Sinne das Klimaschutzes verhindert werden muss, dass PV-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen würden (Ü20-Anlagen), abgebaut werden müssen. Sie können schließlich in der Regel noch mehrere Jahre Ökostrom liefern. Gleichzeitig ist bei einer Anschlussförderung zu berücksichtigen, dass die Anlagen selbst vollständig refinanziert sind (in der Regel einschließlich einer auskömmlichen Rendite), künftig also nur noch der laufende Aufwand zu finanzieren ist.

Der Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Reform des EEG greift das Problem ebenfalls auf. Er sieht vor, dass Betreiber von Ü20-Anlagen - zusätzlich zum schon bisher möglichen Weg der Selbstvermarktung - ihren erzeugten Strom bis Ende 2027 auch weiterhin dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen können. Sie erhalten hierfür den „Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten". Damit werde sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein „wildes Einspeisen“ verhindert, argumentiert das Bundeswirtschaftsministerium. Der Einspeisevorrang bleibe erhalten. Eine Nutzung von Eigenverbrauchsprivilegien soll allerdings nicht zulässig sein (Pflicht zur Volleinspeisung), es sei denn, die verschiedenen Stromflüsse werden mit einem „intelligenten Messsystem nach dem Messstellenbetriebsgesetz“ abgerechnet.

Nach unseren Überschlagsrechnungen könnten mit einer solchen Lösung PV-Altanlagen mit mindestens 4 kWp Leistung (eine häufige Größe für Einfamilienhäuser) weiter ohne Verlust betrieben werden, sofern sich die resultierenden Entgelt-Zahlung der Netzbetreiber auf mindestens 4,5 Cent/kWh belaufen würde. Ob dieser Wert angesichts der derzeitigen häufig niedrigeren Marktwerte erreicht wird, ist aus unserer Sicht unsicher. Auch bei kleineren Anlagen als 4 kWp oder niedrigerer Entgelt-Zahlung könnten die Zähler-, Wartungs- und Versicherungskosten der Anlagen höher sein als die zu erwartenden Erträge.

Wir haben zum Problem insgesamt noch keine abschließende Position, überlegen aber in folgende Richtung:

1. Kleine PV-Anlagen mit geringem Eigenverbrauch

Die Ü20-Einspeisevergütung kleiner PV-Anlagen (bis einschließlich 7 kWp), welche nicht mit Stromspeichern, Ladestellen für E-Mobilität, Wärmepumpen oder anderen den Eigenverbrauch über den üblichen Haushaltsverbrauch hinaus hochtreibenden technischen Geräten verbunden sind, sollte nach unserem vorläufigen Konzept mindestens den laufenden Kosten des Weiterbetriebs (Wartung/Instandhaltung, Zählerkosten, Haftpflichtversicherung) entsprechen, ggf. plus eines kleinen Aufschlags als Vergütung für den Aufwand des Betreibers. Dies alles sollte als Anschlussförderung in einem unkomplizierten System ohne weiteres Zutun des Anlagenbetreibers organisiert werden, wobei der haushaltsübliche Eigenverbrauch gestattet werden sollte. Der Höhe nach sollten Vorteile aus diesem Eigenverbrauch der Haushalte in der Vergütung pauschaliert Berücksichtigung finden. Alternativ wäre auch eine Volleinspeisung denkbar, wie sie alte Anlagen in der Regel bislang hatten.

2. Größere PV-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch

Größere PV-Anlagen dagegen (über 7 kWp), und/oder solche, welche mit Stromspeichern, Ladestellen für E-Mobilität, Wärmepumpen oder ähnlichen Einrichtungen verbunden sind, sollten aus unserer Sicht künftig mehr Verantwortung für einen energiewende- und systemdienlichen Betrieb ihres Anlageverbundes sowie - angesichts erheblicher privater Kostenvorteile aus den Eigenverbrauchsprivilegien - auch für eine gerechte Kostenzuordnung übernehmen. Hier fordern wir eine genaue Zuordnung und zeitlichen Abrechnung der messtechnisch getrennt zu erfassenden Stromflüsse Erzeugung/Eigenverbrauch/Überschusseinspeisung/Fremdstrombezug. So werden die zeitlich schwankenden Marktwerte an die Prosumer weitergegeben und ein systemdienlicher Eigenverbrauch angereizt.

Weitere Informationen zur Klima- und Energiepolitik der Bundestagsfraktion finden Sie im Dossier „Klimagerechtigkeit“ unter www.linksfraktion.de/klimagerechtigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Birke Bull-Bischoff