Frage an Birgitt Bender von Tobias K. bezüglich Gesundheit
Liebe Frau Bender!
> Wir haben in den Bundestag einen Antrag eingebracht, in dem wir die Bundesregierung aufordern, einen Gesetzentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1) Im Regelfall ist ein betäubungsmittelrechtliches Strafverfahren wegen Gebrauchs von Cannabis einzustellen und die Beschlagnahme sowie Einziehung des Betäubungsmittels ausgeschlossen, wenn die oder der Tatverdächtige Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verwendet;
Zunächst danke ich Ihnen für die Antwort auf meine Frage, die Sie glücklicherweise als solche verstanden.
Aber hat denn diese Aufforderung an den Bundestag, den Gesetzenwurf vorzulegen eine Chance auf Gehör? Steht da die Drogenpolitik der Gesundheitspolitik nicht im Wege?
Mit freundlichen Grüßen, Tobias
P.S.: Meine Stimme haben Sie im Falle einer Aufstellung in der Liste meines Wahlkreises.
Sehr geehrter Herr Kamps,
selbstverständlich gibt es hier Konflikte zwischen Gesundheits- und Drogenpolitik. Unser grünes Ziel war daher immer, sauber zwischen Cannabis als Medizin und unseren Forderungen zu Cannabis in der Drogenpolitik zu unterscheiden.
Die Anhörung war beeindruckend, da sich fast alle Anwesenden sachlich und medizinisch begründet für den Einsatz von Cannabis in der Medizin aussprachen. Insofern ist zu hoffen, dass dies bei den Abgeordneten der Regierungskoalitionen angekommen ist und Bewegung in die Diskussion kommt. Ob und zu welchem Ergebnis das Gesundheitsministerium und die Koalitionsfraktionen kommen, ist sehr schwer vorhersagbar. Es dürfte ihnen jedoch nach dieser Anhörung schweren fallen, gar nichts zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender