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Birgitt Bender
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Frage von Angelika B. •

Frage an Birgitt Bender von Angelika B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bender,

Ich habe eine Frage zu der Krankenkassenpolitik unserer Regierung.

Zuerst wir den Versicherten eine Wahlfreiheit eingeräumt, in der sie sich die schönste, beste, billigste, etc. Krankenkasse aussuchen konnte.
Die Unterscheidung der Kassen war aber nur über den Preis möglich. Ansonsten gab es für die Kassen eine gesetzliche Vorgabe, was in der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden muss und darf. Es gab keine Unterschiede in den Leistungen der Krankenkassen.
Jetzt soll der Beitrag von allen Kassen gleichgestellt werden.
Warum mischt sich die Regierung, nachdem ein Wettbewerb der Kassen, zugunsten des Beiträge der Patienten angestrebt wurde jetzt ein und will alles wieder vereinheitlichen?
Warum brauchen wir dann überhaupt noch verschiedene Krankenkassen?
Könnten Sie sich vorstellen, sich dafür einzusetzen, dass eine Kasse selbst entscheiden kann, welche Therapien/Therapeuten sie bezahlt und welche nicht, so dass die Patienten eine wirkliche Entscheidungsmöglichkeit haben und die Kassen vielleicht ganz andere, für sie wirtschaftlichere Wege gehen könnten? Natürlich bei einer genormten Basisversorgung.
Dann ist ein höherer Beitrag ja vielleicht auch gerechtfertigt, oder für mich als Patient sinnvoll.Es wäre doch schön, wenn ein wirklicher Wettbewerb stattfinden würde und auch gesetzlich versicherte Patienten sich der Naturheilkunde zuwenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen A. Buchholz

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Buchholz,

da ich als Oppositionspolitikerin nicht die richtige Ansprechpartnerin bin, um die Politik der Regierung zu erklären, kann ich Ihnen nur meine Sicht der Dinge erläutern.

Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen wurde im Zuge verschiedener Gesundheitsreformen in den 1990er und 2000er Jahren intensiviert. Ein Wettbewerbselement war der kassenindividuelle Beitragssatz. Der nun von der Bundesregierung einheitlich festgelegte Beitragssatz bedeutet für den überwiegenden Teil der Versicherten, dass sie im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Gesundheit ausgeben müssen. Gleichzeitig wird dieser Beitragssatz nach Auskunft der Krankenkassen nicht ausreichen, um die für 2009 geplanten Ausgaben vollständig zu decken. Viele Krankenkassen werden gezwungen sein, Zusatzbeiträge zu erheben. Über die Zusatzbeiträge kann ein Wettbewerb zwischen den Kassen stattfinden. Allerdings ist dieser Wettbewerb -- wie die Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes zeigt -- politisch "induziert", d.h. es findet ein verzerrter Wettbewerb zwischen den Kassen statt. Darüber hinaus könnte ein solcher Wettbewerb die Kassen zu einer restriktiven Ausgabenpolitik veranlassen. Der Gesundheitsfonds und der staatlich festgelegte Einheitsbeitrag lähmt somit die Selbststeuerungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheitswesens.

Leistungsunterschiede zwischen den Krankenkassen wird es auch in Zukunft kaum geben. Die gesetzliche Krankenversicherung beinhaltet für alle Versicherten eine "Basisversorgung". Darüber hinaus können die Krankenkassen Satzungsleistungen erbringen. Die aktuelle Gesundheitspolitik der Bundesregierung (Gesundheitsfonds, Einheitsbeitrag, Eingriff in die Selbstverwaltung durch finanzielle Zusagen an die Krankenhäuser und die Ärzteschaft) trägt zu einer Verunsicherung der Krankenkassen bei. Ob die Krankenkassen Satzungsleistungen ausweiten, ist deshalb fraglich.

Sie sprechen die Naturheilkunde an. Für gesetzlich versicherte PatientInnen gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, naturheilkundliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Akupunktur wird inzwischen bei einigen Erkrankungen durch alle gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Ebenso haben inzwischen viele Krankenkassen Verträge über die integrierte Versorgung mit homöopathisch tätigen ÄrztInnen und anderen AnbieterInnen abgeschlossen, so dass diese Behandlung direkt von der Krankenkasse übernommen wird. Krankenkassen können in ihrer Satzung die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen regeln und hierfür spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten vorsehen. Eine Übersicht über Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie zum Beispiel über folgenden Link: http://www.krankenkasseninfo.de/wahltarife/wahltarife.php

Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender