Frage an Birgitt Bender von Eva N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bender,
mein Name ist Eva N., ich komme aus Mannheim, bin Schülerin der Abschlussklasse einer Wirtschaftsschule und habe ein etwas schwieriges Thema für unser Schulprojekt zu lösen.
Ich habe die abgeleiteten Themen
1. "Braucht man die private Krankenvollversicherung überhaupt noch" und
2. "Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung"
als Projektthema zugeteilt bekommen.
Das Zweite Thema, die Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten und den Privatpatienten habe ich bereits aufgrund sehr guter Informationsquellen bearbeiten können.
Was das erste Thema angeht, so finde ich keine guten Ausführungen. Selbstverständlich stehen im Internet verschiedene Aussagen der Politiker, doch mein Lehrer erwartet speziell für dieses wichtige Thema eine bessere Ausführung als die Aussagen, welche ich bereits gefunden habe.
Den schriftlichen Teil des Projektes müssen wir am 10. Januar 2008 abgeben. Der mündliche Teil wird wahrscheinlich am 14.Januar 2008 sein.
Mein Projektteam und ich haben bereits einen Fragenkatallog erstellt und uns die Meinungen der Bürger eingeholt.
Mein Fachlehrer legt auf sinnvolle Ausführungen, Argumentationen, Beispiele, "wie es sich entwickelte, dass über die weitere Existenz der privaten Krankenversicherung diskutiert wurde und was mit den Privatversicherten und den Versicherungen passieren sollte/würde, Erörterungen, Vorschläge und Einwände, etc. wert.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir baldmöglichst Informationen für mein Projekt zukommen lassen würden. Bitte beachten Sie, dass ich meine Arbeit am 10. Januar abgeben muss.
Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und wünsche Ihnen frohe Weihanchten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Neuner
Sehr geehrte Frau Neuner,
auf Ihre Frage kann es keine allgemeingültige Antwort geben. Wir als Grüne finden, dass es an der Zeit ist, die private Krankenvollversicherung auslaufen zu lassen und durch eine Bürgerversicherung zu ersetzen. Dabei gelten folgende Eckpunkte:
- Alle Bürgerinnen und Bürger werden versicherungspflichtig. Auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige. Die bisher Privatversicherten werden ebenfalls in die Bürgerversicherung aufgenommen. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben ihnen erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet.
- Alle Einkunftsarten – auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte – werden in die Finanzierung der Krankenversicherung einbezogen. Auf Kapitalerträge wird ein Freibetrag in Höhe des Sparerfreibetrags eingeräumt. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt konstant.
- Die Parität bleibt erhalten. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung werden weiterhin je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert.
- Kinder sowie nicht erwerbstätige Ehegatten und Lebenspartner, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, müssen keine Beiträge zahlen Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird ein Ehegattensplitting eingeführt. Dabei wird das Einkommen der Ehe- bzw. Lebenspartner rechnerisch auf beide Personen verteilt. Danach werden beide Einkommenshälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht unterworfen. Damit ändert sich für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze an ihrer Beitragsbelastung nichts. Besserverdienende Einverdiener-Ehen müssen dagegen auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge entrichten als bisher.
- Die Bürgerversicherung kann auch durch private Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können also neben den Zusatzversicherungen auch weiterhin Vollversicherungen anbieten. Allerdings müssen sie sich dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Dabei gelten für alle die gleichen Regeln: Aufnahmezwang, Diskriminierungsverbot, Finanzierung über einkommensabhängige Beiträge, Teilnahme am Risikostrukturausgleich. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich damit frei zwischen allen gesetzlichen und privaten Kassen entscheiden.
Anbei noch eine etwas ausführlichere Argumentationshilfe, in der verschiedene Szenarien des Übergangs der Privatversicherten dargestellt werden. Eine Festlegung auf ein Modell hat es bisher nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender MdB