Frage an Birgitt Bender von Monika V. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bender,
Ich beziehe mich auf einen Artikel im "Deutsches Ärzteblatt" in dem es um eine Kleine Anfrage im Bundestag zum Thema Anzahl der Behandlungsfälle geht. Ich selbst bin angestellt (nicht Ärztin!) in einer Facharztpraxis im ländlichen Raum. Unsere Praxis erwirtschaftet überdurchschnittlich viele Fälle, wie Sie wissen wird davon längst nicht alles vergütet. Andererseits ist es doch so, dass wir Patienten und Patientinnen mit den Füßen abstimmen: es gibt eben Praxen die nicht beliebt sind, die Gründe sind unterschiedlich. Es ist bei uns leider nicht so, dass andere Praxen gleicher Fachrichtung uns entlasten könnten, die Patientinnen haben sich für uns entschieden!
Es würde mir gut gefallen, wenn Sie sich dafür einsetzten, dass gute Arbeit eines Arztes/einer Ärztin auch anerkannt wird, indem alle erbrachten Leistungen bezahlt werden. Mein Chef empfindet es immer als frustierend, wenn er auf der KV Abrechnung die Summer der nicht vergüteten Arbeit sieht.
Freundliche Grüße
Monika Vey
Sehr geehrte Frau Vey,
herzlichen Dank für Ihre Mail zur Kleinen Anfrage der Grünen zu den Tätigkeitsumfängen in der vertragsärztlichen Versorgung. Ich bin sehr froh, dass zu diesem Thema erstmals Daten auf dem Tisch liegen. Deutlich wird, dass die abgerechneten Fallzahlen der Ärzteschaft sehr heterogen sind und überraschend viele ÄrztInnen sehr wenige Fälle im Vergleich zur durchschnittlichen Fallzahl abrechnen. Ebenso fällt das andere Extrem auf – überdurchschnittlich viele Fallzahlen.
Unklar blieb in der Antwort der Bundesregierung und den Anmerkungen der Kassenärztlichen Vereinigung, warum dies so ist. Vermutet werden viele Aspekte: Etwa Alter oder Kinderbetreuung und damit verbundener reduzierter Tätigkeitsumfang, unterschiedliche Leistungsangebote, mehr oder weniger Konkurrenz um die PatientInnen. Vermutlich wird auch die Qualität der Versorgung eine Rolle spielen.
Ihre Kritik an die Politik, dass gut arbeitende ÄrztInnen (wie Ihre Chefin/Ihr Chef) durch uns für viel Leistung bestraft würden, zielt vermutlich auf das Thema Regelleistungsvolumen (RLV). Das RLV wurde arztindividuell berechnet. Dazu wurde die Fallzahl der Ärztin/des Arztes aus dem jeweiligen Vorjahresquartal mit dem arztgruppenspezifischen Fallwert multipliziert. Hinzu kam ein so genannter Gewichtungsfaktor, der das unterschiedliche Alter der PatientInnen berücksichtigt. Erst wenn Leistungssprünge von über 150 Prozent vorlagen, wurde weniger vergütet.
Insofern wurde berücksichtigt, dass es besonders "leistungsfähige" Praxen gab.
Wie Ihnen vermutlich aufgefallen ist, benutze ich die Vergangenheitsform, da der Bundesgesetzgeber das RLV mit Wirkung zum 1.1.2012 abgeschafft hat. Seit diesem Jahr bestimmen alleine die ÄrztInnen darüber, welche Art der Mengenbegrenzung in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung gilt. D.h. die Politik ist – wie von den ÄrztInnen gewünscht, in dieser Frage komplett außen vor. Steuerungs- und damit verbundene (Honorar)Verteilungsentscheidungen werden von den ÄrztInnen und Arztgruppen selbst verabredet. Änderungen müssen – wie von der Ärzteschaft gewollt - innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung getroffen werden. Dabei können die Antworten auf unsere Kleine Anfrage hilfreich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender