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Birgitt Bender
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Frage von Gerald H. •

Frage an Birgitt Bender von Gerald H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bender,

ich danke für Ihre zügige Antwort.

Sie sprechen vom häufigen Missbrauch der früheren Härtefallregelung. Ich bitte Sie, mir die Daten und Gutachten auf denen diese Aussage beruht zugänglich zu machen.

Ihr Hinweis auf einige Sonderfälle, bei denen Fahrten weiterhin erbracht werden, ist leider nicht hilfreich, da es hier gerade um Fälle geht, in denen dies trotz zwingender medizinischer Notwendigkeit nicht (mehr) der Fall ist. Solche Fälle sind offenbar gewollt, denn Sie haben als Gesetzgeber mit dem § 60 SGB V den G-BA beauftragt, innerhalb der zwingend medizinisch notwendigen Fälle Ausnahmen zu bezeichnen.

Ihre einzelnen Ausführungen sind in der Sache teilweise unzutreffend. Beispielsweise werden Fahrten keineswegs bei schlicht dauerhaft eingeschränkter Mobilität übernommen. Vielmehr muss diese Einschränkung vergleichbar der beim Merkzeichen „aG“ sein. „aG“ entspricht laut Bundessozialgericht einer Einschränkung, bei der bereits der erste Schritt nur unter größten Schwierigkeiten möglich ist, etwa bei Doppeloberschenkelamputierten. Der lange Weg zum Arzt und zurück bei Wind und Wetter mit mehrfachem Umsteigen kann auch für Kranke, die kurze Strecken zu Fuß zurücklegen können, unzumutbar sein. Das dies vorkommen kann, sollte einsichtig sein. Eine detaillierte Darlegung muss ich mir hier aufgrund der beschränkten Zeichenzahl versagen.

Ihr Hinweis auf ein Gespräch mit dem Arzt greift leider nicht, da dieser keinen Handlungsspielraum hat. Auch wenn dieser von der Notwendigkeit einer Verordnung überzeugt sein sollte, sind ihm durch das Gesetz die Hände gebunden.

Der Hinweis, dass sonst die Kosten letztendlich selbst zu tragen sind, greift ebenfalls nicht, da diese weit über die im Regelsatz zugestandenen Mittel hinausgehen.

Ich bitte daher nochmal um Beantwortung, wie konkret der Bedarf in den geschilderten Fällen gedeckt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerald Huber

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