Frage an Birgit Wöllert von Torsten H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Wöllert,
ich wende mich heute mit einer Frage an Sie.
Seit 2013 beziehe ich eine kleine EM Rente und Grundsicherung.
Aus aktuellem Anlass musste ich mich mit dem Schonvermögen beschäftigen.
Dabei fiel mir auf, das eine ALG II Bezieher wesentlich besser gestellt ist, als eine EM Rentner mit Grundsicherung.
In verschiedenen Foren wird dieser Sachverhalt kontrovers diskutiert, ohne leider eine befriedigende Antwort.
Warum wird wieder auf den kleinen Leuten die sich nicht wehren können, rumgehackt?
Mit freundlichen Grüßen
T. Hansow
Sehr geehrter Herr Hansow,
Ihre Darlegungen lassen vermuten, dass Sie dauerhaft erkrankt sind und dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies ist auch der Unterschied in der Herangehensweise der Gesetzgebung. Für die Arbeitssuchenden gilt das Sozialgesetzbuch II und für alle anderen, die nur ein Einkommen unter dem Existenzminimum zum Leben haben, das Sozialgesetzbuch XII. In diesem werden die Leistungen der Sozialhilfe geregelt.
Da die Arbeitssuchenden sich ständig am Arbeitsmarkt bewerben und aktiv darstellen müssen, wird ihnen ein höheres Schonvermögen gewährt. Dafür stehen den Sozialhilfeempfängern andere „Vergünstigungen“, wie Anspruch auf größere Wohnungen und höhere Heizkosten, sowie die unterschiedliche Anrechnung von Erwerbseinkommen zu. Zum Beispiel ist beim Wohngeldbezug ein höheres Schonvermögen (60.000 €) vorgesehen.
Wir, als Linke, sehen das derzeitige System als ungerecht und unsozial an. Die Spaltung der Gesellschaft in arm und reich verschärft sich immer mehr, da viele Menschen von ihrem Einkommen nicht mehr menschenwürdig leben können. Wir fordern schon seit längerem die Einführung einer bedarfsdeckenden und sanktionsfreien Mindestsicherung bzw. –rente von 1.050 €.
Ich biete Ihnen an, sich an die Geschäftsstelle der Linken in Cottbus (03046 Cottbus, Str. der Jugend 114, Telefon 0355 22440) zu wenden. Dort besteht eine Arbeitsgemeinschaft Soziales, die Ihnen Hilfe und Beratung in Ihrer Angelegenheit geben kann. Vielleicht sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch Möglichkeiten, Sie zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Wöllert