Frage an Birgit Schwebs von Michael P. bezüglich Recht
Meine Frage auch an Sie, Frau Schwebs:
- Ist das Nachstehende legal, wie Fachanwälte vorgeblich behaupten. Der Eroberer vertrat die BVVG.
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Die anfängliche Hoffnung, den staatlich gehaltenen Teil der Bodenreformflächen durch Verwaltungsakt zurückzubekommen, habe ich schon lange begraben. Nicht erloschen ist jedoch mein Wille, unsere Betriebe Damshagen und Schönfeld soweit wie möglich zurückzuerobern - gerade auch wegen des massiven politischen Widerstandes. Das jetzt verkündete Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) bietet dazu einen Ansatzpunkt:
Vor diesem Hintergrund habe ich meine Strategie entwickelt und möchte Ihnen folgenden Vorschlag machen:
3. Ich kaufe mit dem eigenen Kontingent von 6.000 BP in Schönfeld oder Damshagen ca. 120 ha Acker.
4. Ich wende mich an Alteigentümer, die nicht selber Land kaufen und bewirtschaften wollen und biete ihnen an, in den Gemarkungen von Damshagen oder Schönfeld THA-Flächen zu erwerben. Den Kaufpreis dafür bringe ich auf. Dafür erhalte ich
a) eine Briefgrundschuld auf das Kaufgrundstück,
b) die Nutzungsrechte am Kaufgrundstück und
c) trage die Lasten aus dem Kaufgrundstück.
Gleichzeitig schließe ich mit dem Alteigentümer einen notariellen Erbvertrag, dem Pflichtteilsberechtigte zustimmen müssen und zahle hierfür ein zu vereinbarendes Aufgeld auf den von der THA festgelegten Kaufpreis an den Alteigentümer.
5. Die Kosten der Urkunden trage ich.
6. Die THA hält in Damshagen und Schönfeld noch ca. 550 ha. Nach dem Siedlungsmodell werde ich direkt ca. 120 ha kaufen können. Die verbleibenden 430 ha möchte ich mit Hilfe der vorgeschlagenen Verträge erwerben. Da der durchschnittliche Ausgleichsanspruch für nicht wirtschaftende Alteigentümer bei. 60 ha liegen wird, bin ich auf der Suche nach ca. 7 Anspruchsberechtigten, die bereit sind, die vorgeschlagenen Verträge mit mir zu schließen.
Von mir befragte Fachanwälte halten den skizzierten Weg für legal.
(Dr. C. v. P. )
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
ich kann und will mich nicht zur Legalität der von Ihnen geschilderten Vorgehensweise äußern. Ich möchte jedoch betonen, dass auch "Fachanwälte" sich irren können bzw. der eine Fachanwalt dieses, der andere das Gegenteil für richtig hält. Mir persönlich jedoch erscheint die juristische Konstruktion mehr als abenteuerlich. Was den Erwerb von Flächen nach dem EALG betrifft, gibt es einschlägige Entscheidungen bzw. dürften genügend Verfahren anhängig sein. Bezüglich der Rechte von Alteigentümern, darf ich auf deren Scheitern beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verweisen.
Dass ich politisch gegen die Restauration der Alteigentümer bin, brauche ich Ihnen wohl nicht näher zu erläutern. Auch dass die Linkspartei.PDS die Auffassung vertritt, dass das vom Staat eingezogene Bodenreformland ausschließlich in die Hände der früheren Neubauern bzw. deren Erben gehört, dürfte Ihnen wohl auch bekannt sein. Meine Partei und auch ich persönlich haben die faktische Enteignungsregelung (Stichtagsregelung) von Anfang an als ungerecht bzw. unmoralisch angeprangert. Das wird auch so bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schwebs