Frage an Birgit Rouault von Florian A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Rouault,
seit längerem beobachte ich den Umgang mit der Prostitution in Bayern. Mit fällt dabei folgendes auf, der Gesetzgeber will die Prostitution anscheinend aus ihrem "Schattendasein raushaben", Prostituierte sollen Steueren zahlen, was ja an und für sich korrekt ist, den jeder der Einnahmen erzielt muß dieses versteuern!
Aus Insiderkreisen ist mir folgendes zugetragen worden, der Fiskus möchte eine Kontrolle, inwieweit diese Einnahmen stattfinden, daher so kommt es anscheinend in diesen Kreisen an, sollen die "Puffwirte" die Einnahmen kontrollieren, aus der Gründen der Steuerehrlichkeit durchaus verständlich, anscheinend, soll die sozialversicherungspflichtige Anstellung favorisiert werden, andererseits wird in dem Fall eines solchen Angestelltenverhältnisses von den Strafverfolgungsbehörden von der Straftat der Zuhälterei ausgegangen. also ich höre nur seit es das ProstG gibt, ist es in Bayern schlimmer als vorher!
Ich will Menschenhandel nicht gefördert sehen, um dies klar zu sagen, aber das Verhalten der Behörden, halte ich insofern für bedenklich, das bei mir der Eindruck entsteht, daß durch restrikten Maßnahmen dieser Behörden, eigenlich, ohne das es gewollt ist, illegale Methoden, wie der brutalen Zuhälterei (u.a. Anwendung nicht gerechtfertigter körperlicher Angriffe), gefördert werden. Meine Frage an Sie bzw. Ihre Partei ist, wie wollen Sie bzw. Ihre Partei mit dem Thema Prostitution umgehen?
In diesem Zusammenhang fällt mir auch die sogenannte "Escortbranche auf", eine Dame oder ein Herr, der jemanden im Hotel oder beim "Kunden" zu Hause Sexualdienstleistungen gegen Entgelt anbietet, macht sich in Bayern "strafbar". Bayerische Strafverfolgungsbehörden prüfen dies durch Einsatz von "Testfreiern", eine moralische Gefährdung z.B. der Jugend kann ich in diesem Falle nicht erkennen, trotzdem greift der Staat zu diesen Maßnahmen, meine Frage bitte WARUM???
Ich bitte um eine grundsätzliche Position zu dieser Frage!
MfG Florian Albrecht
Sehr geehrter Herr Albrecht,
vielen Dank für Ihre Frage.
Es sind sich alle Politiker einig, dass das Prostitutionsgesetz nachgebessert werden muss, nur über das "wie" gehen die Meinungen wohl auseinander. Prostituierte brauchen wie keine andere Gruppe der Bevölkerung Schutz, sie müssen geschützt werden vor Zuhältern, Kunden, vor psychischen und körperlichen Krankheiten und vor Armut im Alter. Ich denke, positive Gesetzesänderungen können nur gelingen, wenn die Politiker den Prostituierten (und deren Vertretern) zuhören und bei der Verbesserung des Gesetzes berücksichtigen, was die Prostituierten wirklich für wichtig erachten und wie ihrer Meinung nach ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden können. Unabhängig davon ist es aber sehr wichtig, dass Prostituierte alle erdenkliche Hilfe beim Aufbau einer neuen Existenz erhalten.
Das Vorgehen des Bayerischen Staates, was den Escortservice angeht, ist mir nicht bekannt, es würde mich selbst interessieren und ich werde gerne Nachforschungen anstellen und Sie gerne darüber informieren, dann nach der Wahl. Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich über die Homepage der ödp München Land an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Rouault